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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. · ecsch g
Gegeben Neues Palais, den 9. November 1896.
(#. #) Wilhelm.
Miquel. Flrhr. v. Hammerstein.
(Nr. 9865.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer
Eisenbahn von Nordhausen über Ilfeld nach Wernigerode mit einer Ab.
zweigung nach dem Brocken. Vom 11. März 1896.
Saa Majestät der König von. Prrußen und Seine Königliche Hoheit der.
Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, haben
zum Zwecke einer Bereinbarung über die Herstellung einer E# vom Nord-
hausen über Ilfeld nach Wernigerode mit einer Abzweigung nach dem Brocken
zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Masjestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Pannenberg;
Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent
des Herzogthums Braunschweig:
Höchstihren Finanzpräsidenten Kybitz,
von denen, unter Vorbchalt der Ratifikation, der nachstehende Vertrag verabredet
und abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Die Königlich Preuhische und die Herzoglich Braunschweigische Regierung
werden eine Eisenbahn von Nordhausen über Ilfeld nach Wernigerode mit einer
Abzweigung nach dem Brocken (Harzquerbahy) zulassen und fördern. Insbesondere
wird die Herzoglich Braunschweigische Regierung unter den üblichen Bedingungen
die Konzession zum Bau und Betriebe der Bahn für die in ihrem Gebiete ge-
legenen Strecken an die unter der Firma „Nordhausen-Wernigeroder Eisenbahn-
gesellschaft“ gebildete, in Nordhausen oder an einem anderen im Königlich
Preußischen Staatsgebiete gelegenen Orte domizilirende Aktiengesellschaft ertheilen,
sobald dieser für die in Preußen gelegene Strecke die Konzession seitens der
Königlich Preußischen Regierung ertheilt ist.