— 231 —
Artikel 15 g ·.«
Dieser Vertrag soll zweifach ausgefertigt und von den vertragschließenden
Regierungen zur landesherrlichen Ratifikation. anhe werden. Die Aus-
wechselung der Ratifikations-Urkunden soll in Berlin erfolgen. -"
So geschehen Berlin, den 11. Mär 1896. #
(I. S.) Pannenberg.
—
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifzirt worden und die Auswechselung
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
(Nr. 9866.) Verfügung des Justtzministers, betreffend die Aufhebung des Sypothekenamts
zu Siegburg. Vom 7. Dezember 1896.
M Rücksicht auf das Fortschreiten der Arbeiten zur Grundbuchanlegung im
Bezirk des Hypothekenamts zu Siegburg wird auf Grund des 8. 2 des Gesetzes
vom 18. Juli 1896 (Geset= Sammi. S. 165) die Aushebung dieses Hypotheken=
amts zum 1. April 1897 angeordnet. ·
Die Geschäfte desselben werden von diesem Zeitpunkte ab auf das Hypotheken-
amt in Vonn übertragen.
Berlin, den 7. Dezember 1896.
Der Justizminister.
Schönstedt.
(Nr. 9807.) Verfügung des Justinninisters, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Thell des Bezirks des Amtsgerichts BViedenkopf. Vom 14. Dezember 1896.
A- Grund des §. 39 des Gesetzes, betreffend das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in dein Gebict der vormals freien
Stadt Frankfurt sowie den vormals Großberzoglich Hessischen und Landgräflich
Hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau, vom 19. August 1895 (Gesetz
Samml. S. 481) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung von An-
Mr. 0865 — o867.