Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lebach gehörige Gemeinde Schwarzenholz, 
für dieum Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen gehörige Gemeinde Welles- 
weiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden 
Feusdorf und Mirbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hermeskeil gehörigen Gemeinden 
Otzenhausen und Kostenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Rapperatb, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Nunkirchen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Klein- 
langenfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Berncastel gehörige Gemeinde Mül- 
heim an der Mosel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden 
Orlenbach und Pittenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Ersch, 
Paschel und Lampaden, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörige Gemeinde 
Heinzerath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Cradenbach 
am 15. Januar 1897 beginnen soll. 
Berlin, den 22. Dezember 1896. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
  
  
Bekanntmachung. 
Noch Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1) der Allerhöchste Erlaß vom 20. September 1896, durch welchen dem 
Fluthmuldenverbande in Schurgast das Recht verliehen worden ist, die zur 
onchmungsmähigen Regulirung und Unterhaltung der Fluthmulde erforder- 
lichen Grundstücke und Gerechtsame im Wege der Enteignung 3 erwerben, 
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln Nr. 48 S. 349, 
ausgegeben am 27. Rovember 1896) 
e#tyl-eml. 1896. (Nr. #800.) 55
	        
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