Ungesunde Finanzlage 149
haben. Ich erinnere an den Aufklärungsunterricht, an das Kriegsamt,
an die Kontrolle der Vorräte auf dem Lande.
Euer Exzellenz nehmen die alleinige Verantwortung für die Schlag-
fertigkeit des Heeres für sich in Anspruch. Es dürfte jedoch zuzugeben sein,
daß die O. H. L. infolge ihrer Übersicht über die Interessen der gesamten
Kriegführung zu Wasser und zu Lande einen nicht unerheblichen Einfluß
auf die Beurteilung von Dringlichkeit und Umfang der Beschaffungen
nimmt und auch auf die wirtschaftlichen Angelegenheiten einwirkt. Wenn
sich der Ausgleich dieser beiderseitigen Interessen durch Unterordnung unter
das gemeinsame Ziel reibungslos vollzogen hat, hoffe ich, daß auch das
Interesse meines Ressorts, das dasselbe Ziel anstrebt, in der gebührenden
Weise Berücksichtigung findet.
Ich unterlasse es, hier auf alle Fälle hinzuweisen, die es mir immer
wieder vor Augen rücken, daß die finanziellen Interessen trotz aller Vor-
stellungen nicht in dem Maße gewürdigt werden, wie es selbst mit hohen
Anforderungen an die Kriegsbereitschaft verträglich wäre. Ich erinnere
nur an die Ausdehnung der Presseämter und der Kriegsamtsstellen mit
Kriegswirtschaftsstellen, die Ausgaben für den Propagandadienst, die
ständig wiederkehrenden Forderungen für Einrichtungen, die weit in den
Frieden hinein, wenn nicht nur in ihm wirksam werden. Ich unterlasse es
auch, weil ich in der Beziehung von Euer Exzellenz Erlaß eine Anderung
erhoffe, Beispiele anzuführen, aus denen ich ersehen mußte, daß die An-
schauung „das Geld spiele im Kriege keine Rolle" trotz häufiger Mahnungen
nicht durchweg aufgegeben ist. Alles führt mich zu der Überzeugung, daß
mit gewöhnlichen Mitteln nichts erreicht wird, daß es notwendig ist,
jedes Bedenken gegen eine Maßnahme zurückzustellen, die eine Wandlung,
wenn nicht sicher bringt, so doch erhoffen läßt.
Außerordentliche Verhältnisse gestatten nicht nur, sie fordern außer-
ordentliche Mittel. Deshalb bedaure ich meinerseits ebenfalls, nicht von
meinem Vorschlage der mündlichen Erörterung der Frage abgehen zu
können. Euer Exzellenz darf ich daher wiederholt ergebenst ersuchen, sich
zu einer gemeinsamen Besprechung mit mir und einem Vertreter der
O. H. L. bereitfinden zu lassen. J. V.: gez. Graf Roedern.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 11. 5. 1918.
II Nr. 8102 geh. op.
Zu 1667/4. 18 B. 4a vom 4. 5. 18.
An den Kriegsminisler.
Zu meinem Bedauern kann ich auch jetzt noch nicht meine Zustimmung
zur Herabsetzung der Einkünfte der höheren Offiziere geben.