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(Nr. 9803.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sonders-.
hausen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn ven
Mühlhausen nach Ebeleben. Vom 6. November 18985.
S'#n Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Herzog
von Sachsen-Coburg-Gotha, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-
Sondershausen und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt
haben zum Swecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn
von Mühlhausen nach Ebeleben zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Pannenberg,
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gothba:
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Grosch,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen:
Höchstihren Regierungsrath Bauer,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Staatsrath Hauthal,
von denen, unter Vorbehalt der Ratifikation, der nachstehende Vertrag verabredet
und abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Die Königlich Preußische, die Herzoglich Sachsen-Coburg und Gothaischr,
die Fürstlich Schwarzburg-Sondershausensche und die Fürstlich Schwarzburg-
Rudolstädtische Regierung werden eine Eisenbahn von Mühlhausen nach Ebeleben
zulassen und fördern. Insbesondere werden die Herzoglich Sachsen-Coburg
und Gothaische, die Fürstlich Schwarzburg-Sondershausensche und die Fürstlich
Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung unter den üblichen Bedingungen die
Konzession zum Bau und Betriebe der Bahn für die in ihrem Gebiete gelegenen
Strecken an die unter der Firma
„Eisenbahngesellschaft Mühlhausen-Ebeleben",
gebildete, in Mühlhausen in Thüringen domizilirende Aktiengesellschaft ertheilen,
sobald dieser für die in Preußen gelegene Strecke die Konzession seitens der
Königlich Preußischen Regierung ertheilt ist.
Artikel 2.
Die Bahn soll mit der Station Mühlhausen der Preuhischen Staatsbahn
und der Station Ebeleben der Privateisenbahn Hohenebra-Ebeleben in unmittelbare
Schienenverbindung gebracht werden, und ibre Spurweite soll 1#138 Meter be-
tragen. Für ihren Bau und ihren Betrieb sind die Bahnordnung für die Neben-