Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 15. — 
  
Inhalt: Geseh, betreffenb bie Rechtsverhältnisse der Auktionatoren im Geltungsbereich der Versteigerungs- 
ordnung für Ostfriesland und Harlingerland, vom 16. Dezember 1834, S. 108. — Verordnung, 
betreffend das Inkrasttreten des Gesetzes vom 20. April 1892, S. 104. — Verfügung bes Justiz- 
ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amt,sgerichte 
Gladenbach und Voöhl, S. 105. — Berichtigung, S. 105. — Bekanntmachung der nach dem 
Geseh vom 10. Upril 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, 
Urkunden 2c., S. 106. 
  
(Nr. 9897.) Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Auktionatoren im Geltungsbereich 
der Versteigerungsordnung für Ostfriesland und Harlingerland, vom 
16. Dezember 1834. Vom 24. März 1897. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen uc5 
verordnen für den Geltungsbereich der Versteigerungsordnung für Ostfriesland 
und Harlingerland vom 16. Dezember 1834), unter Zustimmung der beiden Häuser 
des Landtages Unserer Monarchie) was folgt: 
S. 1. 
Die Aufsicht über die auf Grund der Versteigerungsordnung für Ost- 
friesland und Harlingerland vom 16. Dezember 1834 angestellten Auktionatoren 
führt die Ortspolizeibehörde. 
Der Regierungspräsident kann die Aufsicht von der Ortspolizeibehörde auf 
eine andere ihm unterstellte Behörde übertragen. Die Uebertragung ist widerruflich. 
g. 2. 
Ein auf Grund der Versteigerungsordnung für Ostfriesland und Harlinger- 
land vom 16. Dezember 1834 angestellter Auktionator, welcher die hinsichtlich 
seiner Geschäftsführung ihm gesetzlich obliegenden Pflichten verletzt, verfällt vor- 
behaltlich seiner Entschädigungspflicht und einer nach den Gesetzen etwa verwirkten 
höheren Strafe in eine Ordnungsstrafe von fünfzehn bis dreihundert Mark. Diese 
wird nach vorgängiger, von der Aufsichtsbehörde geführter Untersuchung vom 
Regierungspräsidenten festgesetzt. 
Siseh-Samml. 1897. (Nr. 997—9898. 21 
Ausgegeben zu Berlin den 4. Mai 1897.
	        
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