Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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(Nr.  9903.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Euskirchen,  Siegburg,  Geldern,
Adenau,  Castellaun,  Cochem,  Sankt  Goar,  Mayen,  Münstermaifeld,  Opladen,
Grevenbroich,  Hermeskeil,  Hillesheim,  Neuerburg,  Prüm,  Rhaunen,  Waxweiler
  und  Wittlich.  Vom  20.  Mai  1897.

A#  Grund  des  F§.  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz  Samml.  S.  52)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  §.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Euskirchen  gehörige,  die  politischen
Gemeinden  Kierdorf,  Roggendorf,  Schildgen  und  Zieselsmaar  umfassende
Katastergemeinde  Kierdorf,
für  die  #m  Bezirk  des  Amtsgerichts  Siegburg  gehörige  Gemeinde  Obermenden,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Geldern  gehörige  Gemeinde  Eyll,
für  die  n  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörigen  Gemeinden  Oberelz,
  Lierstall  und  Blindert,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Castellaun  gehörige  Gemeinde  Laubach,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Cochem  gehörige  Gemeinde  Valwig,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sankt  Goar  gehörige,  die  politische
Gemeinde  Steeg  mit  Ausschluß  des  Weilers  Nauheim  umfassende
Katastergemeinde  Steeg,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Mayen  gehörige  Gemeinde  Bell,
für  r#  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Münstermaifeld  gehörige  Gemeinde
olch,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Opladen  gehörige  Katastergemeinde
Immigrath,  welche  mit  den  Katastergemeinden  Wiescheid,  Richrath  und
Berghausen  die  politische  Gemeinde  Richrath  bildet,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Grevenbroich  gehörige  Gemeinde  Frixheim-Anstel,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hermeskeil  gehörige  Gemeinde  Reinsfeld,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hillesheim  gehörigen  Gemeinden
Kerpen  und  Loogh,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neuerburg  gehörigen  Gemeinden  Sinspelt
  und  Altscheid,  sowie  für  die  zu  demselben  Amtsgerichtsbezirk  gehörige
  Katastergemeinde  Outscheid,  welche  mit  einer  in  der  Katastergemeinde
  Brimingen  belegenen  Enklave  die  politische  Gemeinde  Outscheid
  bildet,