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(Nr. 9903.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Euskirchen, Siegburg, Geldern,
Adenau, Castellaun, Cochem, Sankt Goar, Mayen, Münstermaifeld, Opladen,
Grevenbroich, Hermeskeil, Hillesheim, Neuerburg, Prüm, Rhaunen, Waxweiler
und Wittlich. Vom 20. Mai 1897.
A# Grund des F§. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung
in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige, die politischen
Gemeinden Kierdorf, Roggendorf, Schildgen und Zieselsmaar umfassende
Katastergemeinde Kierdorf,
für die #m Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Obermenden,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Eyll,
für die n Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Oberelz,
Lierstall und Blindert,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörige Gemeinde Laubach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörige Gemeinde Valwig,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörige, die politische
Gemeinde Steeg mit Ausschluß des Weilers Nauheim umfassende
Katastergemeinde Steeg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Bell,
für r# zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde
olch,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige Katastergemeinde
Immigrath, welche mit den Katastergemeinden Wiescheid, Richrath und
Berghausen die politische Gemeinde Richrath bildet,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde Frixheim-Anstel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hermeskeil gehörige Gemeinde Reinsfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden
Kerpen und Loogh,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden Sinspelt
und Altscheid, sowie für die zu demselben Amtsgerichtsbezirk gehörige
Katastergemeinde Outscheid, welche mit einer in der Katastergemeinde
Brimingen belegenen Enklave die politische Gemeinde Outscheid
bildet,