Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörige Gemeinde 
Oberdiebach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Aldegund, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörige, einen Theil 
der Katastergemeinde Quierschied (QOuierscheid) bildende politische Ge- 
meinde Fischbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde 
Dillingen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen gehörige Gemeinde Spiesen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörigen Gemeinden Rengen 
und Steiningen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Schön- 
feld, Ormont und Scheid, 
für de zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Freuden- 
urg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Lörsch, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden 
Niederpierscheid, Staudenhof, Irrhausen und Neurath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörigen Gemeinden Betti 
gen und Birtlingen 
am 15. August 1897 beginnen soll. 
Berlin, den 24. Juli 1897. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
Redigirt im Bureau des Staateministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
 
	        
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