Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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(Nr. 9961.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Aulegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Blankenheim, Gemünd, 
Euskirchen, Hennef, Rheinbach, Adenau, Castellaun, Cochem, Mayen, Strom- 
berg, Zell, Lebach, Hermeskeil, Hillesheim, Prüm, Waxweiler, Wittlich, 
Daun und Trier. Vom 8. November 1897. v 
Auf Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz-Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aldenhoven gehörige Gemeinde 
Dürboslar, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Blankenheim gehörige Gemeinde 
Baasem, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gemünd gehörige Gemeinde Zingsheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Stadtgemeinde 
Euskirchen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörige, einen Theil der 
politischen Gemeinde Oberpleis bildende Katastergemeinde Oberhau, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Todenfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Trierscheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörigen Gemeinden 
Klosterchumbd und Kisselbach jenseits, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Brachten- 
dorf und Gamlen, « 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Thür, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stromberg gehörige Gemeinde Wald- 
hilbersheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Stadtgemeinde Zell, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lebach gehörige Gemeinde Bilsdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hermeskeil gehörige Gemeinde 
Hermeskeil, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörige Gemeinde Zilsdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Urb 
und Reuland, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden 
Heisdorf, Hollnich und Masthorn,
	        
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