Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

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Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  20.  Mai  1898.
G.  S)  Wilhelm.
Fürst  zu  Hohenlohe.  v.  Miquel.  Thielen.  Bosse.  Frhr.  v.  Hammerstein.

Schönstedt.  Frhr.  v.  d.  Recke.  Brefeld.  v.  Goßler.  Gr.  v.  Posadowsky.
v.  Bülow.  Tirpitz.

 

(Nr.  10002.)  Verfügung  des  Juflizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen
Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  Homburg  vor  der  Höhe.  Vom  18.  Juni  1898.

Aw  Grund  des  F.  39  des  Geseßes,  betreffend  das  Grundbuchwesen  und  die  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  in  dem  Gebiete  der  vormals  freien
Stadt  Frankfurt  sowie  den  vormals  Großherzoglich  Hessischen  und  Landgräflich
Hessischen  Gebietstheilen  der  Provinz  Hessen-Nassau,  vom  19.  August  1895  Geset-Samml.
  S.  481)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen
  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  daselbst  vorgeschriebene  Ausschluß.
frist  von  sechs  Monaten

für  den  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Homöurg.  vor  der  Höhe  gehörigen

Bezirk  der  vormals  Landgräflich  Hessischen  Gemeinde  Friedrichsdorf

am  15.  Juli  1898  beginnen  soll.  ·  -

Berlin,  den  18.  Juni  1898.

Der  Justizminister.
Schoͤnstedt.

 

 

Bekanntmachung.

Nech  Vorschrift  des  Gesetes  vom  10.  April  1872  (Gese.  Samml.  S.  357)
ist  bekannt  gemacht:
das  Allerhöchste  Privilegium  vom  4.  Mai  1898  wegen  Ausfertigung
auf  den  Inhaber  lautender  Anleihescheine  der  Stadt  Hanau  im  Betrage
von  1  500  000  Mark  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Cassel  Nr.  22  S.  117,  ausgegeben  am  3.  Juni  1898.

 

Nchigirt  im  Surean  beß  Slaatmlalsterinms.
Berlia,  gedruckt  in  der  Relchsdruckerei.