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Kreistage aus der Zahl derjenigen Personen gewählt, welche im Kreise mit einem
den Erfordernissen des F. 2 entsprechenden Landgute angesessen sind. Dem Be-
schluß der Anerbenkommission ist eine Begründung beizufügen.
Gegen den Beschluß der Anerbenkommission, ob eine Eintragung oder eine
Löschung nachgesucht werden soll oder nicht, steht dem Eigenthümer und dem
Spezialkommissar binnen einer Nothfrist von zwei Wochen, welche bei dem Eigen-
tbümer mit der Lustellung des Beschlusses, bei dem Spezialkommissar mit der
Beschlußfassung beginnt, die Beschwerde an eine bei der Generalkommission zu
Münster zu bildende Berufungskommission zuz welche endgültig entscheidet. Diese
Kommission besteht aus zwei von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten bestellten Mitgliedern der Generalkommission, von denen das eine
den Vorsitz führt, und aus drei von der Landwirthschaftskannmer für die Provinz
Westfalen gewählten Sachverständigen.
Das Ersuchen um Eintragung oder um Löschung ist erst nach Rechtskraft
des Beschlusses zu stellen.
K. 10.
Der Spezialkommissar hat in Zwischenräumen von regelmäßig zehn Jahren
zu prüfen, ob und inwieweit die Grundstücke, bei denen die Anerbengutseigenschaft
eingetragen ist, ein Landgut im Sinne des F. 2 oder Theile eines solchen noch
darstellen, oder ob Grundstücke, bei denen die Anerbengutseigenschaft nicht ein-
getragen ist, die Eigenschaft eines Landgutes im Sinne des . 2 oder von Theilen
eines solchen erlangt haben. Sofern der Spezialkommissar beabsichtigt, eine
Eintragung oder eine Löschung nachzusuchen, findet das im F. 9 vorgesehene Ver-
sahren Anwendung.
KC. 11.
Bei Landgütern, deren Wohnhaus in einem
der Landgerichtsbezirke
Bochum,
Essen mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks Dorsten,
Duisburg mit Ausschluß der Amtsgerichtsbezirfke Emmerich, Rees,
Wesel und der zum Amtzögerichtsbezirke Dinslaken gehörigen
Gemeindebezirke Bruchhausen, Görsicker, Löhnen, Mehrum, Möllen
und Värde,
der Amtsgerichtsbezirke
Altena, Berleburg, Burbach, Dortmund, Hagen, Haspe, Hilchenbach,
Hörde, Hohenlimburg, Iserlohn, Kastrop, Laasphe, Lüdenscheid,
Meinertshagen, Menden, Plettenberg, Schwelm und Siegen,
der Stadtbezirke
Brilon im Amtsgerichtsbezirke Brilon, Medebach, Winterberg und
Hallenberg im Amtögerichtsbezirke Medebach,
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