Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

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Kreistage aus der Zahl derjenigen Personen gewählt, welche im Kreise mit einem 
den Erfordernissen des F. 2 entsprechenden Landgute angesessen sind. Dem Be- 
schluß der Anerbenkommission ist eine Begründung beizufügen. 
Gegen den Beschluß der Anerbenkommission, ob eine Eintragung oder eine 
Löschung nachgesucht werden soll oder nicht, steht dem Eigenthümer und dem 
Spezialkommissar binnen einer Nothfrist von zwei Wochen, welche bei dem Eigen- 
tbümer mit der Lustellung des Beschlusses, bei dem Spezialkommissar mit der 
Beschlußfassung beginnt, die Beschwerde an eine bei der Generalkommission zu 
Münster zu bildende Berufungskommission zuz welche endgültig entscheidet. Diese 
Kommission besteht aus zwei von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen 
und Forsten bestellten Mitgliedern der Generalkommission, von denen das eine 
den Vorsitz führt, und aus drei von der Landwirthschaftskannmer für die Provinz 
Westfalen gewählten Sachverständigen. 
Das Ersuchen um Eintragung oder um Löschung ist erst nach Rechtskraft 
des Beschlusses zu stellen. 
K. 10. 
Der Spezialkommissar hat in Zwischenräumen von regelmäßig zehn Jahren 
zu prüfen, ob und inwieweit die Grundstücke, bei denen die Anerbengutseigenschaft 
eingetragen ist, ein Landgut im Sinne des F. 2 oder Theile eines solchen noch 
darstellen, oder ob Grundstücke, bei denen die Anerbengutseigenschaft nicht ein- 
getragen ist, die Eigenschaft eines Landgutes im Sinne des . 2 oder von Theilen 
eines solchen erlangt haben. Sofern der Spezialkommissar beabsichtigt, eine 
Eintragung oder eine Löschung nachzusuchen, findet das im F. 9 vorgesehene Ver- 
sahren Anwendung. 
KC. 11. 
Bei Landgütern, deren Wohnhaus in einem 
der Landgerichtsbezirke 
Bochum, 
Essen mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks Dorsten, 
Duisburg mit Ausschluß der Amtsgerichtsbezirfke Emmerich, Rees, 
Wesel und der zum Amtzögerichtsbezirke Dinslaken gehörigen 
Gemeindebezirke Bruchhausen, Görsicker, Löhnen, Mehrum, Möllen 
und Värde, 
der Amtsgerichtsbezirke 
Altena, Berleburg, Burbach, Dortmund, Hagen, Haspe, Hilchenbach, 
Hörde, Hohenlimburg, Iserlohn, Kastrop, Laasphe, Lüdenscheid, 
Meinertshagen, Menden, Plettenberg, Schwelm und Siegen, 
der Stadtbezirke 
Brilon im Amtsgerichtsbezirke Brilon, Medebach, Winterberg und 
Hallenberg im Amtögerichtsbezirke Medebach, 
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