Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 34. 
Inhalt: Allerhöchster Erlah, betresfend die aatsseitige Herslellung einer Bahnverbindung zulschen 
Etation Courl und bem Vlock Netle bei Slation Mengede mit einer Abzweigung nach dem Dort- 
munder Hafen, die Uebertragung bes Baues und Bertiebes derselben auf die Königliche Sisenbahn- 
direktion zu Essen a. d. Ruhr, sowie die Verleihung des Entelgnungsrechts süc diese Bauausführung, 
S. zau1. — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes vom 3. Junt 1876, betreffend die evangellsche 
ficcherwerkassung in den acht ältrren Provinzen der Monarchie, S. 312. — Verfägung des 
Jahizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuche für einen Theil des Bezirks bes Auts- 
gerichrs Biebensepf, S. 218. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. Upril 1872 durch 
bie Regierungs-Amteblätter publ#lrten landrsherrilchen Erlasse, Urkunden 2c., S. 216. 
  
(Nr. 10032.) Allerhöchster Erlaß vom 8. August 1898, betreffend die staatsseitige Herstellung 
einer Bahnverbindung Foischen Station Courl und dem Block Nette bel 
Station Mengede mit einer Abzweigung nach dem Dortmunder Hafen, die 
Uebertragung des Baues und Betriebes derselben auf die Königliche 
Eisenbahndirektion zu Essen a. d. Ruhr, sowie die Verleihung bes Ent- 
eignungsrechts für diese Bauausführung. 
A## Ihren Bericht vom 31. Juli d. J. will Ich die Herstellung einer Bahn- 
verbindung zwischen der Station Courl und dem Vlock Nette bei Station 
Mengede, mit einer Abzweigung nach dem Dortmunder Hafen, sowie die Ueber- 
tragung der Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebes derselben auf 
die Königliche Eisenbahndirektion in Essen a. d. Ruhr hierdurch genehmigen. 
Hugleich bestimme Ich, daß das Recht An Enteignung und dauernden Beschränkung 
dersenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von Ihnen fest- 
zustellenden Plänen nothwendig sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen Amvendung 
finden soll. Die vorgelegte Karte folgt anbei zurück. Dieser Erlaß ist in der 
GesetzSammlung zu veröffentlichen. 
Wilhelmshöhe, den 8. August 1898. 
Wilhelm. 
Thielen. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. « 
  
  
osiks«S«s-I.1ws.NJMLWIZJ 58 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1898.
	        
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