Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

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Gesetz-Sammlung

für  die

 

N.  36  —.

Inhalt:  Staatsvertrag  zwischen  Prenben  und  Braunschwelg  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn  von
Weralgerode  über  Blankenburg  nach  Qneblinburg  mit  einer  Abzwesgung  von  Blankeuburg  nach
Thale,  S.  acc#.  —  Verfügung  des  Justizminislers,  betressend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Thell  des  Vezirks  des  Amtsgerichts  Gieboldehausen,  G.  329.  —  Verfägung  des  Justizmirnisters,
  betressend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des  Bezins  des  Amtsgerichts
Vöôhl,  S.  330.  —  Verfügung  ded  Jufliminisiers,  betreslend  die  Unlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Cochem,  Saarlouis,  Verncastel,  Bilburg,  Dann,  Hillesheim,
  Perl,  Trier  und  Waxweiler,  —.  a90.—  Bekauntmachung  der  naoch  dem  Gesetz  vem
10.  Up#il  1872  durch  die  Regierungs-Aumtsblater  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  1c.,
S.  831.

 

 

(Nr.  10037).  Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  BVraunschwelg  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn
  von  Wernigerode  über  Blankenburg  nach  Quedlinburg  mit  einer  Abzweigung
  von  Blankenburg  nach  Thale.  Vom  15.516.  Juni  1898.

Sne  Majestät  der  König  von  Prcußen  und  Seine  Königliche  Hoheit  der  Prinz
Albrecht  von  Preußen,  Regent  des  Herzogthums  Braunschweig,  haben  zum  Zwecke
einer  Vereinbarung  über  die  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Wernigerode  über
Blankenburg  nach  Quedlinburg  mit  einer  Abzweigung  von  Blankenburg  nach
Thale  zu  Bevollmächtigten  ernannk:
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Regierungsrath  Pannenberg)
Seine  Königliche  Hoheit  der  Prinz  Albrecht  von  Preußen,  Regent
des  Herzogthums  Braunschweig:
Höchstihren  Finanzpräsidenten  Kybit,
von  denen,  unter  Vorbehalt  der  Ratifikation,  der  nachstehende  Vertrag  verabredet
und  abgeschlossen  worden  ist.
Artikel  1.

Die  Königlich  Preußische  und  die  Herzoglich  Braunschweigische  Regierung
werden  eine  Eisenbahn  von  Wernigerode  über  Vlankenburg  nach  Quedlinburg
mit  einer  Abzweigung  von  Blankenburg  nach  Thale  (Harzgürtelbahn)  zulassen  und
fördern.  Insbesondere  wird  die  Herzoglich  Braunschweigische  Regierung  unter  den

G#.sch-S#.  1808.  (Nr.  10097.)  61

Ausgrheben  ##  Berlin  den  14.  Novemter  1898.