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für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt
den Fürstlichen Geheimen Staaksrath Hauthal,
für das Fürstenthum Reuß älterer Linie
den Fürstlichen Regierungsrath Cammann,
für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie
den Fürstlichen Staatsrath Graesel,
nachstehenden weiteren Nachtrag zu dem die Bildung gemeinschaftlicher Schwur-
gerichtsbezirke betreffenden Staatsvertrag vom 11. Rovember 1878 mit Nachtrag
vn 30. März 1889 mit dem Vorbehalte allseitiger Ratifikation unter sich ver-
einbart.
I. Der §. 1 des Staatsvertrags vom 11. November 1878 mit Nachtrag
vom 30. März 1889 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Die Bezirke der zum Sprengel des Oberlandesgerichts Jena gehörigen
Landgerichte werden zu vier Schwurgerichtshazickn zusammengelegt.
Der erste Schwungerchsbenr wird gebildet durch die Bezirke der Land-
gerichte Altenburg, Gera, Greiz. "
Der zweite Schwurgerichtsbezirk wird gebildet durch den Bezirk des
Landgerichts Meiningen.
Der dritte Schwurgerichtsbezirk wird gebildet durch die Bezirke der Land-
gerichte Rudolstadt und Weimar. ·
Der vierte Schwurgerichtsbezirk wird gebildet durch die Bezirke der Land-
gerichte Gotha und Eisenach.
II. Der §. 2 des bezeichneten Staatsvertrags erhält folgenden weiteren Zusatz:
Den Jaustizverwaltungen über die Landgerichte Gotha und Eisenach wird
die Bestimmung, bei welchem dieser Landgerichte innerhalb des abgezweigten Be-
zirkes die Sitzungen des Schwurgerichts abgehalten werden sollen, überlassen.
III. Gegenwärtiger Vertrag tritt mit dem 1. Jamar 1899 in Kraft.
Derselbe ist in acht Exemplaren ausgefertigt und unterschrieben worden.
Jena, den 25. Februar 1898. v
(L. S.) Felix Vierhaus. L. S.) Hugo Trautvetter.
(L. S.) Karl Nohr. (L. S.) Gustav Geier.
(L. S.) Carl Friedrich v. Strenge. I(I. S.) Hauthal.
(L. S.) Alfred Cammann. (L. S.) Kurt Graesel.
Der vorstehende Nachtragsvertrag ist ratifizirt worden und die Aus-
wechselung der Ratifikations-Urkunde hat stattgefunden.