Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

—  32  —
born  abgetrennt,  der  Stadtgemeinde  Schleiden  zugetheilt  und  jetzt  in
letzterer  Gemeinde  unter  Flur  22  Parzelle  Nr.  1  bis  152  einschließlich
katastrirt  sind,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Cochem  gehörigen  Gemeinden  Calenborn
  und  Lugzerath,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörige  Gemeinde  Brück
an  der  Ahr,  ·

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Grevenbroich  gehörigen  Gemeinden
Bedburdyck  und  PAchenbuss  qh  gchoris

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Opladen  gehörige  Stadtgemeinde
Ceichlingen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Saarlouis  gehörige  Gemeinde  Kerprichhemmersdorf,


für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichis  Berncastel  gehörige  Gemeinde  Leeser,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Bitburg  gehörige  Gemeinde  Metterich,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Daun  gehörigen  Gemeinden  Gemnden
und  Oberstadtfeld,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hillesheim  gehörigen  Gemeinden
Wallenborn  und  Neroth,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Merzig  gehörigen  Gemeinden  Haustadt
  und  Honzrath,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Perl  gehörige  Gemeinde  Wochern,

für  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Prüm  gehörige  Gemeinde  Büdeseim


für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Saarburg  gehörige  Gemeinde  Onsdorf,

für  ews  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wadern  gehörige  Gemeinde  Oberern,



ür  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wapveiler  gehörigen  Gemeinden  Herzfa

  E  Nimsbusche,  hsegerh  Lsseh,  behoris

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wittlich  gehörigen  Gemeinden  Arrenrath
  und  Spangdahlem,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörige  Gemeinde  Schöndorf

am  15.  Mal  1898  beginnen  soll.
Berlin,  den  21.  April  1898.

Der  Justizminister.
Schönstedt.