Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

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born abgetrennt, der Stadtgemeinde Schleiden zugetheilt und jetzt in 
letzterer Gemeinde unter Flur 22 Parzelle Nr. 1 bis 152 einschließlich 
katastrirt sind, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Calen- 
born und Lugzerath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Brück 
an der Ahr, · 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörigen Gemeinden 
Bedburdyck und PAchenbuss qh gchoris 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige Stadtgemeinde 
Ceichlingen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Kerprich- 
hemmersdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichis Berncastel gehörige Gemeinde Leeser, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörige Gemeinde Metterich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörigen Gemeinden Gemnden 
und Oberstadtfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden 
Wallenborn und Neroth, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörigen Gemeinden Hau- 
stadt und Honzrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Perl gehörige Gemeinde Wochern, 
für zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Büdes- 
eim 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Onsdorf, 
für ews zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Ober- 
ern, 
ür die zum Bezirk des Amtsgerichts Wapveiler gehörigen Gemeinden Herz- 
fa E Nimsbusche, hsegerh Lsseh, behoris 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörigen Gemeinden Arren- 
rath und Spangdahlem, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Schöndorf 
am 15. Mal 1898 beginnen soll. 
Berlin, den 21. April 1898. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
 
	        
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