Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Zollbare  Gegenstaͤnde.

Eingangs-Zoll

Ausgangs-Zoll

 

von  jedem

fl.

kr  oder
von  jedem

kr.

von  jedem

f.

kr.
1

 

Waizen,  Welsch=  oder  Türbisch-Korn
  -

b)  rauhe,  als:  Einkorn,  Emer,
Haber,  Dinkel,  (Spelz  oder
Veesen)  .

2.)  ausländische,  gerrocknete,  feinere
  Garten=  und  andere  Früchte,
  in  so  weit  nicht  im  gegenwärtigen
  Tarif  bei  dem  einen  oder
dem  andern  Artikel  eine  ausdrückliche
  Ausnahme  gemachrist.

5.)  eingemachte  feinere  und  überzuckerte
  2c.  Früchte  .
uchs..  ...-,.

Galanterie-Waaren,  in  so
fern  solche  nicht  mit  einem  besondern
  Zollsatz  belegt  sind.

Galgant  .

Galläpfel

Gans  ..

Gartengemüse,  gemeine,  als:

Kraur,  Zwiebel,  Salat  rc.

Gartengewächse,  getrocknete
(Rübend  .

Gemuaͤlde,  siche  Molereien.

Gerste,  gerändelte,  s.  Kochgerste.

Geschirr,  siehe  steinernes,  und

Lederfabrikate.

Gewehre,  fertige  aller  AUrt

Gewürze  aller  Art,  in  so  weit

nicht  bei  dem  einen  oder  dem  andern

  Artikel  eine  namentliche

Ausnahme  im  gegenwärtigen

Tarif  enthalten  ist.  (siehe  Pfeffer,

  Piment,  Ingwer).

 

1  Schefsel

1  Centner

1  Centner

2  Stuͤck

1  Roßlast.

1  Centner

 

 

 

1  Pfund

1  Pfund

1  Pfund

 

1  „½%

 

2

4

 

1  Centner

1Centner

 

frei

frei

 

 

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