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Zollbare Gegenstaͤnde.
Eingangs-Zoll
Ausgangs-Zoll
von jedem
fl.
kr oder
von jedem
kr.
von jedem
f.
kr.
1
Waizen, Welsch= oder Türbisch-Korn
-
b) rauhe, als: Einkorn, Emer,
Haber, Dinkel, (Spelz oder
Veesen) .
2.) ausländische, gerrocknete, feinere
Garten= und andere Früchte,
in so weit nicht im gegenwärtigen
Tarif bei dem einen oder
dem andern Artikel eine ausdrückliche
Ausnahme gemachrist.
5.) eingemachte feinere und überzuckerte
2c. Früchte .
uchs.. ...-,.
Galanterie-Waaren, in so
fern solche nicht mit einem besondern
Zollsatz belegt sind.
Galgant .
Galläpfel
Gans ..
Gartengemüse, gemeine, als:
Kraur, Zwiebel, Salat rc.
Gartengewächse, getrocknete
(Rübend .
Gemuaͤlde, siche Molereien.
Gerste, gerändelte, s. Kochgerste.
Geschirr, siehe steinernes, und
Lederfabrikate.
Gewehre, fertige aller AUrt
Gewürze aller Art, in so weit
nicht bei dem einen oder dem andern
Artikel eine namentliche
Ausnahme im gegenwärtigen
Tarif enthalten ist. (siehe Pfeffer,
Piment, Ingwer).
1 Schefsel
1 Centner
1 Centner
2 Stuͤck
1 Roßlast.
1 Centner
1 Pfund
1 Pfund
1 Pfund
1 „½%
2
4
1 Centner
1Centner
frei
frei
12