Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

82

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Weiler  zum  Stein,  welche  920  Kirchengenossen
  zählt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
  zu  melden.  Das  Einkommen  ist  zu  833  fl.  berechnet,  worunter  Hellerzinse  und
Zehenten  im  Anschlag  von  369  fl.  22  kr.  begriffen  sind,  deren  Ablösung  sich  ver  künftige
Geistliche  in  gesetzlichem  Maaßstabe  gefallen  zu  lassen  hat.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Wolfschlugen,  Dekanats  Nürtingen,
mit  welcher  ein  zu  730  fl.  berechnetes  Einkommen,  zu  welchem  weder  Zehenten  noch  Gefälle
  gehören,  verbunden  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Conststorium
  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Helfersstelle  in  Owen,  Dekanats  Kirchheim,  baben
  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.
Das  Einkommen  der  Stelle  ist  durch  eine  Zulage  von  100  fl.  aus  dem  Besoldungs-Verbesserungsfonds
  auf  700  fl.  erhöht  worden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Calmbach,  Dekanats  Neuenbürg,  welche
in  dem  Mutterorte  1568  und  in  dem  :o  Stunden  entfernten  Filial  Höfen,  welches  eine  eigene
  Schule  hat,  491  Kirchengenossen  zählt,  baben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Das  Einkommen  dieser  Stelle  ist  durch
eine  Zulage  von  120  fl.  aus  dem  Besol  #Verbesserungsfonds  auf  700  fl.  erhöht  worden.

I  11

6)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  katholische  Pfarrstelle  in  Pfaubausen,  Dekanats
Stuttgart,  welche  aus  eigenen  Gütern,  Capitalien,  Besoldungen  (559  fl.)  und  Gebühren  ungefähr
  950  fl.  Einkommen  gewährt,  worauf  jedoch  vom  1.  April  d.  J.  an  für  eine  Pfarrschuld
  von  etwa  1300  fl.  ein  zwanzigjähriges  Provisorium  in  den  ersten  zehen  Jahren  zu  je
50  fl.  nebst  abnehmenden  Zinsen  à  4  Procent  bestellt  werden  wird,  haben  ihre  Gesuche  binnen
  vier  Wochen  bei  dem  katbolischen  Kirchenrath  einzureichen.

7)  Durch  das  Ableben  des  Amtsnotars  Weißer  ist  die  in  der  ersten  Gehaltsklasse
stehende  Amtsnotarsstelle  in  Ebingen,  Oberamts  Balingen,  in  Erledigung  gekommen.  Die
Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  vierzehen  Tagen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in
Tübingen  zu  melden.

8)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Amtsnotarsstelle  in  Schelklingen,  Oberamts
Blaubeuren,  mit  welcher  ein  Gehalt  von  300  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  vierzehen
  Tagen  bei  dem  K.  Gerichtshof  in  Ulm  zu  melden.

Am  28.  v.  M.  wurden  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  December  v.  J.  ausgegeben.

 

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrinkl.