Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1899. (90)

XXXX 
Berichtigungen. 
1. In der in Nr. 38 der Gesetz Sammlung für 1899 S. 527 jf. abgedruckten Anlage zu der 
Verordnung, betr. das Grunbbuchwesen, vom 13. November 1899 ist Seite 529 Jeile 19 von unten 
statt „Samelu“: „Hemeln“, Jeile 9 von unten statt „Sulingen“: „Seulingen“, Zeile 1 von unten 
statt „Schulenberg“: „Schulen burg"“ und Seite 539 Jeile 10 von unten stakt „Moderath“: „Mödratb" 
zu setzen sowie Seite 531 vor Zeile 4 von unten einzuschalten: „Abterode mit Ausnuhme des 
Gemeindebezirkes Vockerode“ und Seite 532 Zelle 7 von oben vor „Haueda“ einzuschalten 
„Eberschütz“ (Bericht. v. 28. Dezbr.) S. 657. 
2. In dem in Nr. 42 der Gesetz Sammlung für 1899 S. 587 ff. abgedruckten Gesetze, betr. 
die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, ist S. 591 in Seile 6 
von oben statt „Volsschule“ zu lesen: „Volksschule“. 
3. In der in Nr. 44 der Gesetz- Sammlung für 1899 S. 610 ff. abgedruckten Verordnung über 
die Ortsgerichte in den Oberlandesgerichtsbezirken Krankfurt und Cassel vom 20. Dezember 1899 ist 
Seite 644 Zelle 11 von unten statt redes Amtsgerichts und des Landgerichtspräsidenten“ zu setzen: „des 
Amtsgerichts und des Landgerichtspräsidenten“. 
Redlgist im Bureau des Staatsunnsterinms. 
Bertin, gedruckt in der Nschsdruckere. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.