Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1899. (90)

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IX. Amtsgericht Oranienbmg. 
Aus dem Kreise Niederbarnim: 
Stadtbezirk Oranienburg; 
Amtsbezirke Birkemwerder, Neuholland Forst, Oranienburg Forst, 
Sachsenhausen, Schönfließ, Wandlitz, Zehlendorf; 
Amtebezirk Freienhagen mit Ausschluß des Gemeindebezirkes Reuholland. 
Aus dem Amtsbezirke Liebenwalde Forst: 
Gemeindebezirk Bernöwe. 
Aus dem Kreise Ost-Havelland: 
Aus dem Amtsbezirke Hennigsdorf: 
Schutzbezirk Pinnow (Antheil des Gutsbezirkes Oranienburg Forst). 
Aus dem Amtsbezirke Velten: 
Gutsbezirk Pinnow. 
X. Amtsgericht Pankow. 
Aus dem Kreise Niederbarnim: 
Amtsbezirke Blankenfelde, Nieder-Schönhausen, Pankow, Schönerlinde, 
Schönwalde; 
Amtsbezirk Französisch-Buchholz mü Ausschluß des Gemeindebezirkes 
Heinersdorf. 
Aus dem Amtsbezirke Malchow: 
Gemeindebezirk Karow. 
XI. Amtsgericht Rixdorf. 
Stadtkreis Rixdorf. 
Aus dem Kreise Teltow: 
Amtsbezirke Britz, Selchow; 
Amtsbezirk Rudow mit Ausschluß des Gutsbezirkes Diepensee; 
Amtöbezirk Treptow mit Ausschluß des zu dem Amtsgerichte Berlin— 
Mitte gelegten Theiles. 
Wo im Vorstehenden eine Straße als Grenze bezeichnet ist, bildet die 
Mittellinie des Fahrdammes oder, wenn zwei Fahrdämme vorhanden sind, die 
Mittellinie der zwischen ihnen liegenden Straßenfläche die Grenzlinie. Wo ein 
Wasserlauf oder eine Eisenbahn als Grenze bezeichnet ist, gehört die Wasserfläche 
oder das dem Betriebe der genannten Eisenbahn dienende fiskalische Grundeigen- 
thum in voller Breite zu einem Bezirke. 
  
 
	        
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