Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1899. (90)

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Errichtung einer allgemeinen Schullehrer-Wittwenkasse für das Herzogthum 
Holstein,(Gesetz= und Ministerial-Blatt S. 116) den Gemeinden (Gutsbezirken 2c.) 
obliegenden Beiträge für Lehrerstellen an öffentlichen Volksschulen werden vom 
1. April 1901 ab von Jahr zu Jahr um eine Mark jährlich herabgesetzt. Bei 
denjenigen Kassen, welche auch bei einer weitergehenden Herabsetzung dieser Bei- 
träge voraussichtlich eines Staatszuschusses G. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 
1869, Gesetz= Samml. 1870 S. 1) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht 
bedürfen, kann vom Unterrichtsminister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister 
schon der frühere Fortfall der Gemeindebeiträge genehmigt werden, sobald mit 
Sicherheit anzunehmen ist, daß die bezeichnete Voraussetzung zutrifft. 
Zur Deckung der den einzelnen Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkassen 
obliegenden Verbindlichkeiten sind vor einer Inanspruchnahme des im §. 5 des 
Gesetzes vom 22. Dezember 1869 (Gesetz-Samml. 1870 S. 1) bestimmten Staats- 
zuschusses außer den sonstigen Einnahmen der betreffenden Kasse auch die an- 
gesammelten Kapitalien zu verwenden, soweit sie nicht stiftungsmäßig besonderen 
Zwecken dienen. Sind die Kapitalien der Kasse vollständig verbraucht und stehen 
ihr auch sonstige Eimahmen nicht zu, so werden die der Kasse obliegenden Ver- 
bindlichkeiten unmittelbar aus der Staatskasse gedeckt. 
K 20. 
Die Einführung des Gesetzes in die Stolbergschen Grafschaften bleibt 
Königlicher Verordnung vorbehalten. 
g. 21. 
Alle diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften, insbesondere das Gesetz 
vom 27. Juni 1890 (Gesetz Samml. S. 211), insoweit dessen Bestimmungen 
nicht entweder ausdrücklich aufrecht erhalten sind oder die schon zahlbaren Waisen- 
gelder betreffen, werden aufgehoben. 
Das Gesetz tritt am 1. April 1900 in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 4. Dezember 1899. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. Thielen. Frhr. v. Hammerstein. 
Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky. Tirpitz. Studt. 
Frhr. v. Rheinbaben. 
  
(XTr. 10140.)
	        
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