Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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Kbrigliche  allerhbehste  Erkérung  auf  den
Autrag  der  Stände  bezüglich  der  Spezialrechnung
  über  die  in  den  Jahren  1825
und  1831  der  Pensionsamertisationscasse
überwiesenen  Pensiondre  S.  31.

Personalsteuer.  Finanzgesetzliche  Bestimmung
bezüglich  der  Erhebung  der  Personalsteuer
S.  159.  FJ.  8.  Nachlässe  und  Rückstände
  aus  der  Personalsteuer  im  Rheinkreise
sind  den  Kreisfonds  überwiesen.  S.  170.
Art  IV.  C.

Pferde.  Als  Hilfsvollstreckungsmittel,  binnenu
  welcher  Frist  nach  der  Auspfändung  sie
dem  Verkaufe  auszusetzen.  S.  87.  .  78.ec.  )

Pinakothek.  Finauzgesetzliche  Bestimmung
bezüglich  des  vollstündigen  Ausbaues  der
Pinakothek.  S.  157.  J.  6.  b.)

Plenar-Beschluß.  Gesetzliche  Bestimmung
Über  Plenarbeschlüsse  des  Oberappellationsgerichtes
  in  Ntreitigen  Rechtsfragen.  S.  106
—  107.  Art.  1  und  III.  Wirkung  eines
solchen  Plenarbeschlusses  Art.  III.  S.
107.  Gesetzliche  Anzahl  der  Mitglieder
zur  Fassung  eines  solchen  Plenarbeschlusses
  S.  108.  Art.  IV.

Polizei-Wundärzte.  Deren  Befsoldung
liegt  den  Kreisfonds  ob.  S.  167  D.  2.)

Postulate.  Kdnigliche  allerhöchste  Erklärung
auf  die  Gesamm#beschlusse  der  Kammern
bezüglich  der  besenders  gestellten  Postulate.
S.  23  —  26.

Verminderung  oder  Aufbebung  so
wie  Erhbhung  der  Joll=  und  anderen
Gebühren,  im  Interesse  der  Landwirthschafe,
  der  Industrie  und  des
Handels  betressend.  Nro.  1.)  S.  23.
Die  Modistcarion  einzelner  Tarifsätze
Bebufs  der  endlichen  Einführung  des
Zollgewichts.  Nro.  2.)  S.  24.—  Das
Chausseegeld  betr.  Nr.  3.  a  und  b.
S.  24  —  25.  ODie  Besteuerung  der
Branntweinfabrikarion  in  Caulsdorf  be-Hxn



treffend.  Nr.  4.  a.,  b.,  c.,  d.  S.
25.  —  Die  Einführung  breirker  Radfelgen
  auf  den  Kunfststrassen  betreffend.
Nr.  5.  S.  26.

Präjudiz.  Plenarbeschlüsse  d.  Oberappellationsgerichtes
  in  streitigen  Rechtefragen  nehmen
in  volleg  gleichartigen  Fällen  die  Narur  eines
  Prajudizes  an.  S.  108.  Art.  III.

Privatabgaben;  Privatabgabenvem  Handel
und  k  dche  ausländisch#r  Waaren  siud
unzulässig.  S.  285.  9.  20.

R.

Rechtsfrage.  Die  im  Pleno  des  Oberappella—
tionsgerichts  entschiedene  steitige  Rechtsfrage
  nimmt  die  Natur  eihes  Vrajudizes
an.  S.  108.

Rechtsstreitigkeiten,  buͤrgerliche;  K.  All.
Erklaͤrung  im  Landtagsabschiede,  die  Verhuͤtung
  ungleichformiger  Entscheidu  ngen  des
obersten  Gerichtshofes  in  buͤrgerl.  Rechtsstreitigkeiten
  betr.  S.  8.  Gesetz,  einige
Verbesserungen  der  Gerichtsordnung  in  bürgerlichen
  Rechtsstreitigkeiten  betr.  S  41
—104  (seihe  oben  Gerichtsordnung).

Radfelgen.  Die  Eihführung  breiter  Radfelgen
  auf  den  Kunststrassen  betreffeo.
S.  26.  «

Replik.  Obliegenheiten  des  Beklagten  bezuͤglich
  der  Replik.  S.  56,  F.  19.  u.  S  57.
.  21.  "

Rheindämme.  Unterhalt  derselben.  S.  168,
Nro.  5

Rheindurchstiche.  K.  Allerh.  Erklärung  auf
den  Antrag  der  Stände,  die  Rheindurchstiche
  betr.  S.  29.

Rheinkreis.  K.  Allerh.  Erklärung,  das  Gesetz,
  den  Bestand  und  die  Wahl  der  Gemeinderäthe
  im  Rheinkreise  betr.  S.  10.  F.

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