Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

Gesetzsammlung
des  Fuͤrstenthums  Reuß  aͤlterer  Linie.

W.  1.

(Ausgegeben  den  13.  April  1860.)

 

11.  Gesetz,
die  Verhältnisse  der  Civilstaatsdiener,  insbesondere  die  Pensionirung
derselben  und  deren  Hinterlassenen
bekreffend.

Wir  Caroline  Amalie  Elisabeth,  verwittw.  Fürstin  Reuß  üälterer
Linie,  Gräfin  und  Herrin  von  Plauen,  Herrin  zu  Greiz,  Kranichfeld,
Gera,  Schleiz  und  Lobenstein,  geborene  Prinzessin  zu  Hessen-Homburg,
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als  Vormünderin  Unseres  vielgeliebten  minderjährigen  Sohnes,
Heinrich  des  Zwei  und  Zwanzigsten  älterer  Linie  souveränen
Fürsten  Reuß,  Grafen  und  Herrn  von  Plauen  2c.  und  Landesregentin,
haben  in  der  Absicht,  die  Rechte  und  allgemeinen  Pflichten  der  Eivilstaatsdiener
in  gleichmäßiger  Weise  zu  ordnen,  insbesondere  die  Pensionsansprüche  derselben  nach
sesten  Grundsähzen  zu  regeln,  die  betreffenden  Verhältnisse  —  dem  von  Unsern  getreuen
  Ständen  gestellten  Antrage  entsprechend  —  durch  ein  Geseh  festzustellen  beschlossen,
  und  verordnen  daher  mit  deren  Zustimmung  hiermit  Folgendes:

S.  1.
Als  Staaleêdiener  im  Sinne  dieses  Gesetzes  sind  nur  diesenigen  anzusehen,
welche  auf  ein  beständiges  öffentliches  Amt  im  unmittelbaren  Staatsdienste  gegen
eine  bestimmte  aus  S#aalskassen  gewährte  jährliche  Besoldung  eingesetzt  sind.

8.  2.
Dieses  Geset  ist  sonach  insbesondere  nicht  anzuwenden:
1)  auf  die  aus  der  Fürstlichen  Eivilliste  und  aus  Fürstlichen  Privakkassen
besoldeten  Diener;
5

Stcatsdiener
im  Sinne  des
des  gegenwaͤl  ·
wötugen
lebes.

NVortichung.