Metadaten : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

118
XNr.  3307b.
Bekanntmachung,  die  Organisation  der  Staatsforstverwaltung  betreffend.
K.  Staatsministerium  der  Tinanzen.

Gemäß  den  Bestimmungen  in  §.  40  Ziff.  2  der  Allerhöchsten  Verordnung  im  bezeichneten
Betreffe  vom  19.  Februar  1885  wird  andurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß
mit  dem  1.  April  l.  Is.  das  Forstamt  Heinersreuth  im  Regierungsbezirke  von  Oberfranken
  definitiv  formirt  wird,  wogegen  die  bisherigen  Forstreviere  Heinersreuth  und  Oberwaiz
  im  genannten  Regierungsbezirke  zu  bestehen  aufhören.

München,  den  25.  Februar  1887.

Dr  v.  Riedel.

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  Bauer.

Hosdienst-  achricht.  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel

Im  Uamen  Seiner  Majestät  des  Känigs.  des  Königreiches.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz
Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Der  Adels-Matrikel  wurde  einverleibt:
Verweser,  haben  Sich  allergnädigst  be-  unter  dem  21.  Februar  ds.  Is.  der  Diwogen
  gefunden,  unter'm  15.  Februar  l.  Irs.  rektor  der  Kammer  des  Innern  der  k.  Reden
  Hauptmann  z.  D.  und  Hoscavalier  Seiner  gierung  von  Oberfranken,  Franz  Ritter  von
Majestät  des  Königs,  Georg  Freiherrn  von  Gossinger  in  Bayrenth,  für  seine  Person
Stengel,  auf  sein  allerunterthäuigstes  An=  als  Ritter  des  k.  Verdienstordens  der  Bayeri-=suchen
  zum  Königlichen  Kämmerer  zu  er=  schen  Krone  bei  der  Ritterklasse  Lit.  C  Fol.  32
nennen.  Act.-Num.  25061.