Full text : Militärstrafgerichtsordnung.

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4,8,  in  Sachsen  10,8,  in  Elsaß-Lothringen  12,9,  im  Fürstenthum  Lippe  gar  18,7  mit
dem  Tode.  Je  länger  also  im  Durchschnitt  die  Kranken  verpflegt  wurden,  d.  h.  je  schwerer
die  Krankheitsfälle  waren,  welche  zur  Behandlung  kamen,  um  so  höher  war  die
Sterblichkeit.  Auch  in  Württemberg  entsprach,  wie  in  Bayern,  eine  relativ  kurze  Verpflegungsdauer
  der  Kranken  (21.09—22,5  Tage)  einer  geringen  Sterblichkeit  (3,6%%).
Eine  Ausnahmestellung  nehmen,  wie  bereits  früher  erwähnt  und  zu  begründen  versucht
  ist,  die  Verliner  Krankenhäuser  ein,  wo  die  mittlere  Sterblichkeit  von  12,1%
den  Durchschnitt  überschritt,  während  die  mittlere  Verpflegungsdauer  von  29,6  bis
29,7  Tagen  unter  dem  Durchschnitt  geblieben  ist.

Die  erwähnten,  erheblichen  und  Jahr  für  Jahr  in  gleichem  Sinne  hervortretenden
Unterschiede  der  Krankenhaussterblichkeit  lassen  sich  uur  dadurch  erklären,  daß  gewohnheitsgemäß
  in  jedem  Staate  2c.  andere  Altersklassen  und  andere  Krankheitsformen  den  Hauptzugang
  der  Heilanstalten  bilden.  Der  einen  Gruppe  von  Krankenhäusern  gehen
vorzugsweise  alte,  sieche  Personen  zu,  welche  naturgemäß  lange  behandelt  werden  und
häufig  in  der  Anstalt  sterben,  während  in  einer  anderen  Gruppe  die  jugendlichen  Personen
überwiegen,  deren  durchschnittlich  leichtere  Erkrankungen  meist  nach  kurzer  Behandlung
zur  Entlassung  aus  der  Heilanstalt,  aber  selten  zum  Tode  führen.  Zur  ersteren  Gruppe
scheinen  die  Heilanstalten  Elsaß-Lothringens  zu  gehören,  in  denen  Altersschwäche,
allgemeine  Entkräftung,  chronischer  Bronchialkatarrh  u.  dergl.  besonders  häufig  als
Krankheitsdiagnose  verzeichnet  sind,  zur  letzteren  Gruppe  gehören  u.  a.  die  Heilanstalten
Bayerus,  in  denen  Kranke  mit  Magenkatarrh,  Mandelentzündung  u.  dergl.  leichten
Erkrankungen  die  Hauptmasse  des  Zugangs  bilden.  Die  ausnehmend  hohe  Sterblichkeit
in  dem  allgemeinen  Krankenhause  des  Fürstenthums  Lippe  findet  eine  Erklärung  darin,  daß
hier  mehr  als  10  ⅝  aller  Kranken  an  Tuberkulose  bezw.  Lungenschwindsucht  litten,  von
solchen  Patienten  aber  in  der  Regel  etwa  die  Hälfte  im  Krankenhause  stirbt.  Außer
bei  der  Lungenschwindsucht  wurden  besonders  zahlreiche  Todesfälle  bei  einigen  Krankheitsformen
  des  ersten  Kindesalters  und  bei  der  Altersschwäche  beobachtet.  Es  starben
z.  B.  von  den  an  Altersschwäche  leidenden  Kranken  57  %,  von  den  an  Atrophie  der
Kinder  und  Diarrhöe  der  Kinder  Behandelten  66  bezw.  43  %  während  die  Gesammtsterbeziffer
  in  den  allgemeinen  Krankenhäusern  nur  8%  betrug.

Hinsichtlich  der  Berechnung  der  Sterblichfeitsziffern  wird  auf  die  Ausführungen
in  Bd.  IV  der  Arbeiten  a.  d.  Kaiserl.  Ges.-Amte  S.  282  und  283  verwiesen;  sie
werden  grundsätzlich  aus  dem  Gesammtabgange  ermittelt,  da  nur  solche  Krankheitsfälle
  für  die  Bestimmung  der  Sterblichkeitsziffer  verwerthbar  scheinen,  deren
Ausgang  nach  Inhalt  der  Ausweise  überhaupt  bekannt  ist.  Die  Sterblichkeits-(Letalitäts-)
ziffer  in  dieser  Arbeit  giebt  immer  an,  wie  viele  von  je  100  abgelaufenen  Krankheitsfällen
  tödtlich  geendet  haben,  sie  ist  also  nicht  vergleichbar  mit  solchen  Ziffern,
welche  sich  auf  die  Gesammtheit  der  behandelten  Fälle  beziehen.

B.  Dir  einzelnen  Rrankheitsformen  nach  der  Bäufinkeit  ihres
Vursiummens  und  der  durch  sie  veranlasten  Sterbefällr.

I.  Die  Entwickel  gskrankheiten

Die  Gruppe  der  Entwickelungskrankheiten  umfaßt  a)  die  Krankheiten  des  frühesten
Kindesalters,  angeborene  Lebensschwäche,  angeborene  Mißbildungen,  Atrophie
der  Kinder,  b)  die  Störungen  normaler  Vorgänge  im  weiblichen  Geschlechtsleben,
Menstrnations-,  Schwangerschafts=  und  Wochenbettsanomalien,  ausschl.  des