Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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A.  118.  Bekanntmachung,

eine  Anleihe  der  Vereinsbierbrauerei  zu  Leipzig  betreffend;
vom  11.  October  1866.

Nechdem  mittelst  Decrets  des  Ministeriums  des  Innern  vom  14.  März  laufenden  Jahres
zu  der  öffentlichen  Anleihe  von  125,000  Thalern,  welche  die  Vereinsbierbrauerei  zu  Leipzig
zu  Abzahlung  vorhandener  Schulden,  sowie  zur  Vergrößerung  ihres  Geschäftsbetriebs  durch
Ausgabe  von  1250  auf  den  Inhaber  lautenden  und  mit  5  p.  C.  jährlich  zu  verzinsenden
Schuldscheinen  à  100  Thaler  nach  Maßgabe  der  vorgelegten  Entwürfe  der  Haupt-Schuld=  und
Pfandverschreibung  und  der  Schuldscheine  nebst  Zinsleisten  und  Zinsscheinen,  ingleichen  des
Tilgungsplans  aufzunehmen  beschlossen  hat,  die  nachgesuchte  Genehmigung  ertheilt  worden
ist,  so  wird  Solches  andurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Dresden,  am  11.  October  1866.

Königliche  Landescommission.
Frhr.  v.  Falkenstein.  D.  Schneider.  v.  Engel.

v.  Weber.

 

Letzte  Absendung:  am  24.  October  1866.