1. ClollprozeßP. A. Gerlchtsordnung. Kap. V. 131
V. 334q4. h) Es ist keine Klagänderung, wenn bel elner
Erbschaftsklage der Kläger, welcher sich in der Klage elnen
Sohn und gesetzlichen Erben des Erblassers genannt harte,
in der Replik bebauptet, er sei vermöge Erb- oder Adoptionsvertrags
ein Sohn desselben IX, 190. i) Zuläßige resp.
scheinbare Klagänderung, welche vurch die Erception veranlaßt
worden, und eigentlich als Replik zu betrachten ist. X,
312. k) Weiteres Beispiel elner durch die Erception veranlaßten
und zuläßigen Klagänderung. ib. 315. — 5.
Von den übrigen Schriften, mündlichen Vortrigen,
Rezessen und Protokollen. Ist Vorlesung. de
Protokolls Bedingung der Oiltiakeit II. 213.— 8. I7.
offenbar ungegründeten Klagen. Ueber —
sung und Entbindung von der Klage. V, 238. Abweisung
angebrachtermaßen. III, 385 VI, 244. Abweisen wegen Verlährung
a limine. Ill, 132.
Fünftes Kapitel. S.2. Von ver Verbal,-Realund
Subsidlalcitation. Ladung vurch Clrkularpatent.
VI, 1442. — §. 6. Von Communikatlonen und
Mandaten. a) Bebdingtes Mandatsverfahren. VI. 93. b)
Bedingter Mandatsprozeß bei guteherrlichen Forderungen. IX,
333. c) Von der richterlichen Versügung auf unerhebllche
Einwendungen gegen bedingte Mandate, insbesondere im Merkantilverfahren.
VIII, 81. — 8. 7. Von Mandatis sine
clausula. Das Mandat vertritt die Citation. V, 207. —
§. 8. Insinuation der Cltation. a) Beweis gegen
Botenbuchs-Einträge. I, 96. b) Richtung der Insinuation
an die aufgestellten Anwälte. II, 299. VI, 310. c) Insinuationen
an Sonn= und Felertagen. IV, 51, 111. VII, 336,
Note 1. IX, 91. d) Insinnation an En VI, 142,
Nr. 2; an Abwesende ib. 142, Nr. 3. IX, 113; an den
Prokuraträger VI. 143, Nr. 4; an die unrechte Person VI,
144, Nr. 10; an die Parthei, wenn ein. Anwalt bestellt ist.
ib. 316. c) Insinnation durch die Post. VI, 144, Nr. 8.
s) Insinuation durch Mittelspersonen. VII, 401. g) Insin.=Beweis
vurch Postscheine. VI, 141, Nr. 9. h) Insinuatlonsmandatar
bei erneuerten Klagen. VI, 143, Nr. 3;
ist auch von Abeligen zu bestellen. ib. 143, Nr. 6; zur Bestellung
bedarf der Anwalt keiner besondern Vollmacht, ib.
12. Nr. 7. i) Instnuation von Strafentschließungen. IX,
362 9. Wirkung insinnirter Citation. a)
A#tlspendenz I. 40. b) mala sides. VI, 337, 65 tn insbesondere
bezüglich der Restitution der Frächte. S. 344; bezüglich
der Verbindl. zur Zinszahlung S. 346; der Haftung
für Beschädigung und Untergang der Sache S. 347; der
Gegenforderungen wegen Verwendungen S. 349. — FH. 10.
Wie gegen Ungehorsame verfahren werde. a) Un-