Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

—  171  —

Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

 

Inhalt:  Staatsvertrag,  betreffend  den  Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Vilbel  nach  Stockheim  in

Hessen,  S.  171.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs
für  einen  Theil  des  Bezirkes  des  Amtsgerichts  Frankfurt  a.  M.,  S.  175.  —  Verfügung  des

Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  die  Insel  Helgoland,  S.  176.  —
Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs.  Amtsblätter
publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  176.

 

(Jr.  10302.)  Staatsvertrag,  betreffend  den  Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Vilbel
nach  Stockheim  in  Hessen.  Vom  15./19.  April  1899.

S#en-  Majestät  der  König  von  Preußen  und  Seine  Königliche  Hoheit  der
Großherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein  haben  zum  Qwecke  einer  Vereinbarung
über  die  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Vilbel  nach  Stockheim  in  Hessen  zu
Bevollmächtigten  ernannt:
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober--Finanzrath  Friedrich  Lehmann,
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Baurath  Balduin  Wiesner;
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei
Rhein:
Allerhöchstihren  Geheimen  Staatsrath  Gustav  Krug  von  Nidda,
Allerhöchstihren  Ministerialrath  Ludwig  Ewald,
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Baurath  Gustav  Mayer,

welche,  vorbehaltlich  Allerhöchster  Ratifikation,  nachstehenden  Staatsvertrag  verabredet
  haben:

Artikel  1.

Die  Königlich  Preußische  und  die  Großherzoglich  Hessische  Regierung
beabsichtigen,  eine  Eisenbahn  von  Vilbel  nach  Stockheim  in  Hessen  gemeinsam
auszuführen.

Gesetz=  Samml.  1901.  (Nr.  10302—10004.)  39

Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  Oktober  1901.