Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

93.
13.
Regierungs-Blatt
für  das

Königreich  Würltemberg.

se  5  Miwos  den  October  Br

J  nhalt.
kontaustse  Dekrete.  Keine.  «
erfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  allgemeine  Versorgungs-Anstalt
  im  Großherzogthum  Baden.  —  Verfügung,  betreffend  die  Gebühren  der  zur  Begutachtung  von
Wasserbauconcessionsgesuchen  und  von  Wasserbaustreitigkeiten  verwendeten  Techniker.  Bekanntmachung,
betreffend  die  Genehmigung  einer  Aktiengesellschaft.  —  Verfügung,  betreffend  die  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  durch  das  Stadtacciseamt  Rottweil.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.
à)  Bekanntmachung,  betreffend  die  allgemeine  Versorgungsanstalt  im  Großherzogthum  Baden.

Nachdem  die  allgemeine  Versorgungsaustalt  zu  Carlsrube  auf  den  Grund  ihrer  von
Großperzoglich  Badischen  Regierung  genehmigten  Statuten  zum  Geschäftsbetrieb  in
*  zugelassen  und  als  Hauptagent  derselben  für  Württemberg  der  Oberamtsger
  Spring  in  Stuttgart  bestätigt  worden  ist,  so  wird  vieß  biermit  unter  dem  An-