93.
13.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Würltemberg.
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J nhalt.
kontaustse Dekrete. Keine. «
erfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die allgemeine Versorgungs-Anstalt
im Großherzogthum Baden. — Verfügung, betreffend die Gebühren der zur Begutachtung von
Wasserbauconcessionsgesuchen und von Wasserbaustreitigkeiten verwendeten Techniker. Bekanntmachung,
betreffend die Genehmigung einer Aktiengesellschaft. — Verfügung, betreffend die Erledigung von Uebergangsscheinen
durch das Stadtacciseamt Rottweil.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
à) Bekanntmachung, betreffend die allgemeine Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden.
Nachdem die allgemeine Versorgungsaustalt zu Carlsrube auf den Grund ihrer von
Großperzoglich Badischen Regierung genehmigten Statuten zum Geschäftsbetrieb in
* zugelassen und als Hauptagent derselben für Württemberg der Oberamtsger
Spring in Stuttgart bestätigt worden ist, so wird vieß biermit unter dem An-