382
in, das die bergebrachte freundt- Brüderl. Affection vnd
Liebe ohne einigen Anstoß biß an vnser Gebruͤder beiderseits
leztes Seufzen, ohnausgesetzet, conlinuiret, vff vnsere posteritæt
beständig transseriret, vnd alles zu vnsers Fuͤrstl. Hauses,
vnd vnser Hzg. Georgen jungen Herrschaft vnd von derselben
posterirenden Nachkommen, wie auch beiderseits Landen
Wohlfarth dirigiret vnd angestellet werde, wollen auch
vnsere Bediente vnd Räthe dar vff vnd das sie hernacher vnd
zu keinen andern Zweck oder Ende Ihre Conlilia thun vnd
lassen, einrichten, hiemit ausdrücklich verwiesen haben.
Alsdann fürs 7de die Grundveste zu Erbaw= vndt glückseliger
kormirung aller Regimenter ohnzweisentlich nechst Gott
auf nützlicher Verfassung, des Geist vnd weltl. Status beruhet,
so bekennen wir vns beiderseits, so viel das ersie betrift,
auß rechten ohngeferbten Grunde, vnsers Fürstl. Herzens nicht
minders als von onsern Hrn. Vattern, Hru. Grosvattern,
ond onsern in Gott versiorbenen Hrn. Brudern, allen Christmilter
Gedechtnüß geschehen, hiemit öffentl. zu der seligmachenden
Lehr des heil. Evangelyi, wie dieselbige in den
Schriften der heil. Propheten vnd Axposieln, denen dreyen
Hauptsimbolys, dero ongeenderten 1550 Kayser Carl dem
bten von hochgedachten onsern hochseel. Hrn. Großvattern vnd
etzlichen wenigen Churfürsten vnd Ständen vbergebenen Augsburgischen
Consellion, deroselben Apologie ond andern in
diesen vnsern Landen, erfolgen libris Symbol. begriffen, vnd
von onsern löbl. Vorfahren, Cbrisimilten Angedenkens mit
Gefahr Leibes vnd Lebens ondt mächtigen großen Vusiatten
erhalten, Gedencken auch durch mildreichen Beistandt Gottes
dabey zu leben vnd zu sterben, vnd nebenst vnsern gelrewen
Landschaffren da vber alle Juversicht einige Gefahr entstehen
sollte, Leib, Gut vnd Blut aufzusetzen, ond sie bep solchen