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F. 92.
Die bicherige ständische Verfassung tritt außer Krast. Alle Gesetze, Verordnungen
und Observanzen, welche mit einer ausdrücklichen Bestimmung der gegenwärtigen
Verfassung im Widerspruch stehen, sind in so weit aufgehoben und ungültig
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und dem beigedruckten
Fürstlichen Siegel.
Ereiz, den 28. Märg 1867.
(I. 8.) Heiurich XXII.
Dr. Herrmann.
veiplis, Druck von Giesecke K Drorie##n.