Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

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F.  92.

Die  bicherige  ständische  Verfassung  tritt  außer  Krast.  Alle  Gesetze,  Verordnungen
  und  Observanzen,  welche  mit  einer  ausdrücklichen  Bestimmung  der  gegenwärtigen
  Verfassung  im  Widerspruch  stehen,  sind  in  so  weit  aufgehoben  und  ungültig


Urkundlich  unter  Unserer  eigenhändigen  Unterschrift  und  dem  beigedruckten
Fürstlichen  Siegel.

Ereiz,  den  28.  Märg  1867.

(I.  8.)  Heiurich  XXII.

Dr.  Herrmann.

veiplis,  Druck  von  Giesecke  K  Drorie##n.