Full text : Die Wappen und Siegen der deutschen Staedte/Flecken und Doerfer. Erstes Heft. (1)

2.  Des  evangelischen  Consistorium.
Veraͤnderungen  in  den  Didcesan-Bezirken  von  Balingen  und  Sulz.

Die  bisher  zum  Dekanat  Balingen  gehoͤrigen
  Dioͤcesan-Orte:  Roseufeld  mit
Jüngen,  Bickelsberg  mit  Brittheim,  Voéringen,
  Bergfelden,  Trichtingen  und  Leidringen

  mit  Rothenzimmern  sind,  als  in
dem  Oberam's-Bezirke  Sulz  liegend,  dem
Dekanate  Sulz  zugetheilt  worden.
Stuttgart  den  20.  April  1334.  #
Wachter.

5.  Des  katholischen  Kirchenraths.
Vermächtnisse  des  Ober-Kirchenraths  v.  Werkmeister.

Der  verstorbene  Ober-Kirchenrath  von
Werkmeister  hat  in  seinem  Testamente
dem  Landkapitel  Stuttgart  seine  schäbbare
Bibliothek,  ferner  der  Kirche  und  Schule
zu  Steinbach,  Oberamts  Etßlingen,  seinem

  vormaligen  Pfarrsite,  die  Summe
von  einhundert  Gulden  vermacht-Stuttgart

  den  20.  April  1824.

Camerer.

Dienst-Erledigungen.

Durch  den  Tod  des  Legations-Ratho
Elsässer  ist  eine  Assessorsstelle  bei  dem
Königl.  Lehenrathe  in  Erledigung  gebommen.
  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben
sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dieser  Behörde
  zu  melden.

Durch  die  Versehung  des  bihßherigen
Regierungs-Revisors  Ruthard  zu  Ellwangen
  auf  das  Sekretariat  bei  der  Regierung
  des  Donaukreises  ist  die  Stelle
eines  Revisors  bei  der  Regierung  des  Jart-Kreises
  mit  dem  Normal-Gehalt  von
jährlichen  Zo#  fl.  in  Erledigung  gekommen.

Die  katholische  Pfarrstelle  in  Magolsheim,
  Oberamts  Münsingen  und  Dekanats

  Zwiefalten,  wird  wieder  beseht  werden.
Sie  begreift  den  katholischen  Theil  des  Orts
mit  29o  Pfarr-Genossen,  und  dermal  in  der
Nachbarschaft  y  außerordentliche  Filialisten.
  Das  Einkommen  besteht  an  Götern,
Zehenten,  Grundgefällen,  Besoldungen
und  Gebühren,  auch  einer  Zulage  vom
Interkalarfonds,  in  680  fl.  Die  Geistlichen,
  welche  sich  um  diese  Pfarrstelle  insbesondere
  bewerben  wollen,  haben  sich
binnen  vier  Wochen  vorschriftsmäßig  bei
dem  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden,
und  sich  zugleich  über  ihre  Fähigkeit  zu
Bekleidung  des  Schul-Inspektoratamtes
auszuweisen.