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Anlage 4.
Staatsvertrag
zwischen
Preußen) Sachsen-Weimar] Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg
wegen Herstellung verschiedener Eisenbahnen und wegen Erwerbes der
Feldabahn durch Preußen.
Vom 23. April 1901.
Sieine Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Groß-
herzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg haben zum Zwecke einer Ver-
einbarung über die Herstellung der Eisenbahnen von Eisenberg nach Porstendorf,
von Gerstungen über Berka a. W., Vacha, Eiterfeld nach Hünfeld mit Ab-
zweigung von Wenigentaft nach Geisa und von Gera nach Münchenbernsdorf,
über den Erwerb der Linien Salzungen — Vacha und Dorndorf ——Kaltennordheim
(Feldabahn) und über den Ausbau der Linie Salzungen — Vacha zu einer voll-
spurigen Nebenbahn durch Preußen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rath
Carl Fleck,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Lehmann,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurath Balduin Wiesner,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Hugo Teßmar,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen:
Höchstihren Staatsrath Dr. Johannes Hunnius,
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Dr. Karl Slevogt,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Wirklichen Geheimen Rath Rudolf Liller,
Höchstihren Staatsrath Karl Schaller,