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(Fr. 10396.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Höchst a. M., Katzen-
elnbogen und Montabaur. Vom 12. September 1902.
Auf Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogthums Rassau, vom 11. De-
zember 1899 (Gesetz Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur
Anmeldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene
Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde
Eibelshausen,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Höchst a. M. gehörige Gemeinde
Sulzbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Katzenelnbogen gehörige Gemeinde
Herold,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Montabaur gehörigen Gemeinden
Neuhäusel und Untershausen
am 15. Oktober 1902 beginnen soll.
Berlin, den 12. September 1902.
Der Justizminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 16. Dezember 1901, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Wirsitz zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des zum Bau und Betriebe von Kleinbahnen
1. von Erlau nach Schönsee mit Abzweigungen nach Lubasch, Felwo
und Jobshöh, 2. von Kociegmühle bei Kaiserswalde nach Wissek, 3. von
Nakel bis zur Netze in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Bromberg, Jahrgang 1902
Nr. 3 S. 17, ausgegeben am 16. Januar 1902;
2. das am 7. Juli 1902 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs-
genossenschaft Hermsdorf-Knischwitz im Kreise Ohlau durch das Amtsblatt
der Königl. Pegeerung zu Breslau Nr. 35 S. 269, ausgegeben am
30. August 1902