Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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(Fr.  10396.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Dillenburg,  Höchst  a.  M.,  Katzenelnbogen
  und  Montabaur.  Vom  12.  September  1902.

Auf  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der
Grundbücher  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogthums  Rassau,  vom  11.  Dezember
  1899  (Gesetz  Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur
Anmeldung  von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene
Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten

für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Dillenburg  gehörige  Gemeinde

Eibelshausen,

für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Höchst  a.  M.  gehörige  Gemeinde
Sulzbach,

für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Katzenelnbogen  gehörige  Gemeinde
Herold,

für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Montabaur  gehörigen  Gemeinden
Neuhäusel  und  Untershausen

am  15.  Oktober  1902  beginnen  soll.
Berlin,  den  12.  September  1902.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

 

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  16.  Dezember  1901,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  den  Kreis  Wirsitz  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betriebe  von  Kleinbahnen
1.  von  Erlau  nach  Schönsee  mit  Abzweigungen  nach  Lubasch,  Felwo
und  Jobshöh,  2.  von  Kociegmühle  bei  Kaiserswalde  nach  Wissek,  3.  von
Nakel  bis  zur  Netze  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums,  durch
das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Bromberg,  Jahrgang  1902
Nr.  3  S.  17,  ausgegeben  am  16.  Januar  1902;

2.  das  am  7.  Juli  1902  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaft
  Hermsdorf-Knischwitz  im  Kreise  Ohlau  durch  das  Amtsblatt
der  Königl.  Pegeerung  zu  Breslau  Nr.  35  S.  269,  ausgegeben  am
30.  August  1902