Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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(Fr.  10322.)  Bekanntmachung  über  die  Ratifikation  und  die  Ausführung  des  mit  Dänemark
am  12.  Februar  1900  abgeschlossenen  Vertrags,  betreffend  die  Aenderung
der  Landesgrenze  an  der  Norderau  und  der  Kjärmühlenau.  Vom
13.  Februar  1902.

N  das  Reich  zu  dem  Gebietsaustausche  zwischen  Preußen  und  Dänemark,
der  in  dem  vorstehend  abgedruckten,  in  Kopenhagen  am  12.  Februar  1900  mit
Dänemark  abgeschlossenen  Vertrage  vereinbart  worden  ist,  mit  Gesetz  vom
22.  Januar  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.  1902,  S.  32)  seine  Zustimmung  ertheilt  hat,
ist  der  Vertrag  ratifizirt  worden.  Der  Austausch  der  Ratifikationsurkunden  hat
in  Kopenhagen  am  11.  d.  M.  stattgefunden.  Die  in  Artikel  9  Abs.  1  des
Vertrags  vorgesehene  Frist  war  vor  ihrem  Ablauf  im  Einverständnisse  mit  der
Königlich  Dänischen  Regierung  um  ein  Jahr  verlängert  worden.

Die  in  den  Artikeln  4  bis  7  des  Vertrags  zur  Ausgleichung  der  beiderseitigen
  Tauschflächen  vereinbarte  Verlegung  der  Kjärmühlenau  ist  erfolgt  und
in  den  Karten,  die  den  beiden  Ausfertigungen  des  Vertrags  beigeheftet  sind,
ersichtlich  gemacht.  Die  in  Artikel  7  vorgesehene  Verhandlung  ist  von  den  beiderseitigen
  Kommissaren  in  Kjärmühlenau  am  26.  Juli  v.  J.  aufgenommen  worden.

Berlin,  den  13.  Februar  1902.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenbeiten.
Graf  von  Bülow.

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.