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(Fr. 10322.) Bekanntmachung über die Ratifikation und die Ausführung des mit Dänemark
am 12. Februar 1900 abgeschlossenen Vertrags, betreffend die Aenderung
der Landesgrenze an der Norderau und der Kjärmühlenau. Vom
13. Februar 1902.
N das Reich zu dem Gebietsaustausche zwischen Preußen und Dänemark,
der in dem vorstehend abgedruckten, in Kopenhagen am 12. Februar 1900 mit
Dänemark abgeschlossenen Vertrage vereinbart worden ist, mit Gesetz vom
22. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. 1902, S. 32) seine Zustimmung ertheilt hat,
ist der Vertrag ratifizirt worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat
in Kopenhagen am 11. d. M. stattgefunden. Die in Artikel 9 Abs. 1 des
Vertrags vorgesehene Frist war vor ihrem Ablauf im Einverständnisse mit der
Königlich Dänischen Regierung um ein Jahr verlängert worden.
Die in den Artikeln 4 bis 7 des Vertrags zur Ausgleichung der beiderseitigen
Tauschflächen vereinbarte Verlegung der Kjärmühlenau ist erfolgt und
in den Karten, die den beiden Ausfertigungen des Vertrags beigeheftet sind,
ersichtlich gemacht. Die in Artikel 7 vorgesehene Verhandlung ist von den beiderseitigen
Kommissaren in Kjärmühlenau am 26. Juli v. J. aufgenommen worden.
Berlin, den 13. Februar 1902.
Der Minister der auswärtigen Angelegenbeiten.
Graf von Bülow.
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.