Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

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NN.  4.  —

Inhalt:  Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  Anhalt  über  die  Erhebung  der  Schiffahrts=  und  Flößereiabgaben
  auf  der  Saale,  S.  21.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des
Grundbuchs  für  die  Bergwerke  im  Bezirke  des  Amtsgerichts  Vöhl,  S.  31.

 

r.  10417.)  Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  Anhalt  über  die  Erhebung  der  Schifffabrts=
  und  Flößereiabgaben  auf  der  Saale.  Vom  21.  Oktober  1902.

Se  Masjestät  der  König  von  Preußen  und  Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Anhalt
haben  zum  Zwecke  einer  Vereinbarung  über  die  Erhebung  der  Schiffahrts=  und
Flößereiabgaben  auf  der  Saale  zu  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen
Allerhöchstihren  Geheimen  Oberregierungsrat  Max  Peters,
Allerhöchstihren  Geheimen  Oberfinanzrat  Emil  Bonnenberg  und
Allerhöchstihren  Geheimen  Baurat  Karl  Höffgen

Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Anhalt
Höchstihren  Geheimen  Regierungsrat  Franz  Medicus  und
Höôchstihren  Regierungsrat  Paul  Lange,

welche  unter  dem  Vorbebalte  der  landesherrlichen  Ratifikation  nachstehenden  Staatsvertrag
  abgeschlossen  haben.

1.

Der  Vertrag  zwischen  Preußen  und  Anhalt-Bernburg  wegen  Regulierung
der  Schiffahrtsabgaben  auf  der  Saale  vom  17.  Mai  1831  und  der  Vertrag
zwischen  Preußen  und  Anhalt  wegen  Erweiterung  der  Eisenbahnverbindung  vom
30.  Januar  1864  werden,  soweit  sie  die  Erbebung  der  Schiffahrts=  und  Flößereiabgaben
  auf  der  Saale  betreffen,  aufgeboben.

82.

Die  Schiffahrts-  und  Flößereiabgalen  werden  künftig  bei  den  preußischen
Hebestellen  an  der  Saale  nach  dem  anliegenden  Tarif  A  und  bei  der  Anbaltischen
Hebestelle  in  Bernburg  nach  dem  gleichfalls  anliegenden  Tarif  B  erboben.

Gesetz  Samml.  1903.  (JNr.  10117—  101|S.)  5

SX

Ausgegeben  zu  Berlin  den  21.  Jebruar  1090).