Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

—  38  —

Anderungen

der

Verwaltungsbezirke  mehrerer  Eisenbabndirektionen.

 

 

Eisenbahn—
ugang.  Abgang.
Direktion.  Zugang  gaug
Berlin.  —  Fürstenwalde-Sommerfeld.
Breslau.  –  Neusalz  a.  O.-Freystadt  -  Sagan,
Freystadt—Waltersdorf—Neisicht.
Halle  a.  S.  —  Cottbus  —  Guben.
Posen.  Fürstenwalde-Sommerfeld,
Neusalz  a.  O.-Freystadt  —Sagan,
Freystadt  -Waltersdorf-Reisicht,
Cottbus  —Guben.

 

 

 

(Jr.  10125.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen
Teil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Königstein,  Montabaur,  Rüdesheim,
A  Usingen,  Wallmerod  und  Weilburg.  Vom  17.  März  1903.

uf  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der  Grundbücher
  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogtums  Nassau,  vom  11.  Dezember  1890
(Gesetz=  Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung
von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene  Ausschlußfrift
von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Königstein  gehörige  Gemeinde  Falkenstein,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Montabaur  gehörige  Gemeinde  Dernbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Rüdesheim  gehörige  Gemeinde  Eibingen,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Usingen  gehörige  Gemeinde  Winden,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Wallmerod  gehörige  Gemeinde  Oberahr,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Weilburg  gehörige  Gemeinde  Aulenhausen
am  15.  April  1903  beginnen  soll.

Berlin,  den  17.  März  1903.
Der  Justizminister.
Schönstedt.