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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— r. 31.—
Inhalt: Gesetz, betreffend Abänderung der Vorschriften über die Zusammensetzung der Kreistage und über
die Wahlen zum Provinziallandtag in der Provinz Posen, S. 241. — Geset, betreffend die
Verpflichtung zum Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Hessen= Nassau, S. 242.
— Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 248.
(Nr. 10545.) Gesetz, betreffend Abänderung der Vorschriften über die Jusammensetzung der
Kreistage und über die Wahlen zum Provinziallandtag in der Provinz Posen.
Vom 4. August 1904. «
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.
verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
1.
Der Staat ist berechtigt, in der Provinz Posen für jedes ihm gehörende
ländliche Gut, welches den für Rittergüter im Artikel VI der Verordnung vom
15. Dezember 1830 (Gesetz= Samml. 1832 S. 9) vorgeschriebenen Erfordernissen
in bezug auf Größe und Kulturzustand entspricht, die Kreisstandschaft und bei
den Wahlen zum Provinziallandtage das Wahlrecht im Stande der Ritterschaft
mit je einer Stimme auszuüben.
Die Zahl der Stimmen des Staates darf in einem Kreise ein Achtel der
Gesamtzahl der Kreistagsmitglieder und in einem Wahlbezirke für die Wahlen
zum Provinziallandtag ein Drittel der Zahl der Wahlberechtigten im Stande
der Ritterschaft nicht übersteigen.
Bei Ausübung der Kreisstandschaft und bei den Wahlen zum Provinzial-
landtage kann sich der Staat durch einen oder mehrere der im Kreise oder
Wahlbezirke wohnhaften Domänenpächter, angestellten Oberförster oder angesessenen
Rittergutsbesitzer vertreten lassen.
82.
Die Vorschriften des § 4B und C der Kreisordnung für die Provinz Posen
vom 20. Dezember 1828 (Gesetz-Samml. 1829 S. 3) erhalten folgende Fassung:
B. Aus Deputierten der Städte.
Jede Stadt entsendet einen Deputierten. Wenn eine Stadt jedoch
nach der letzten allgemeinen Volkszählung mehr als 4000 Einwohner,
Cesetz- Samml. 1904. (Nr. 10515—10546) 50
Ausgegeben zu Berlin den 3. September 1904.