Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. II. Band. (2)

Blätter

für

Uechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Nr.  34.  Samstag,  den  26.  Aug.  1337.

Zur  Lehre  von  den  Rechtsmitteln  in  Strafsachen.
„Der  Buchstabe  töder,  der  Geist  aber  macht  lebendig.“

(Schluß.)

2.  Bedingung  und  Wirkung  der  Spezialinquisition
  —  auf  welchen  schwankenden  Gründen
  beruht  Jene,  —  welche  zuverlässige,  und
traurige  Erscheinungen  zeigt  diese?  Ausser  dem,
unvollständigen  gerichtlichen,  oder  aussergerichtlichen
  Bekenntnisse,  und  dem  halben  Beweise
durch  Zeugen  entscheidet  in  der  Waage  —  nichts,
als  die  Masse  von  geistigen  Pfefferkörnern,
welche  durch  ihre  Agglomeration,  und  mehr
oder  weniger  starke  Cohäsion  das  krystallisirte
Produkt  eines  ladicü  prorimi  —  oder  dringenden
  Verdachtes  —  hervorzubringen  im
Stande  sind.  Frägt  man  nun  aber  ernstlich:
Was  ist  denn  ein  Indicium  prorimum?  so
stößt  man  wohl  auf  viele  Beispiele,  aber  ein
fester  Begriff  wollte,  oder  konnte  nicht  aufgestellt
  werden.  Der  Art.  327  nimmt  vielmehr
gerade  hier  seine  sonst  angelegten  Fesseln  dem