Blätter
für
Uechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 34. Samstag, den 26. Aug. 1337.
Zur Lehre von den Rechtsmitteln in Strafsachen.
„Der Buchstabe töder, der Geist aber macht lebendig.“
(Schluß.)
2. Bedingung und Wirkung der Spezialinquisition
— auf welchen schwankenden Gründen
beruht Jene, — welche zuverlässige, und
traurige Erscheinungen zeigt diese? Ausser dem,
unvollständigen gerichtlichen, oder aussergerichtlichen
Bekenntnisse, und dem halben Beweise
durch Zeugen entscheidet in der Waage — nichts,
als die Masse von geistigen Pfefferkörnern,
welche durch ihre Agglomeration, und mehr
oder weniger starke Cohäsion das krystallisirte
Produkt eines ladicü prorimi — oder dringenden
Verdachtes — hervorzubringen im
Stande sind. Frägt man nun aber ernstlich:
Was ist denn ein Indicium prorimum? so
stößt man wohl auf viele Beispiele, aber ein
fester Begriff wollte, oder konnte nicht aufgestellt
werden. Der Art. 327 nimmt vielmehr
gerade hier seine sonst angelegten Fesseln dem