Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

der Bezirke Wahlershausen, Kirchditmold, Rothenditmold und Bettenhausen nach 
Maßgabe der jedesmaligen letzten Volkszählung zu leisten. 
An die Stelle dieses Beitrags kann ein von dem Finanzminister und dem 
Minister des Innnern mit der Stadtgemeinde zu vereinbarender Jahresbeitrag 
treten, auch kann, für das ganze Stadtgebiet einschließlich des Stadtteils Wehl- 
heiden, an Stelle der durch die Gesetze vom 20. April 1892, vom 25. März 
1899 und durch dieses Gesetz bestimmten Beiträge eine in gleicher Weise zu ver- 
einbarende Erhöhung des im 8 1 Abs. 1 Hiffer b des Gesetzes vom 20. April 
1892 bestimmten Beitragssatzes gesetzt werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1906. 
(#. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bülow. Gr. v. Posadowsky. v. Tirpitz. Studt. 
Frhr. v. Rheinbaben. v. Podbielski. v. Budde. v. Einem. 
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. 
  
Anlage I. 
Zwischen der Residenzstadt Cassel und der Landgemeinde Wahlershausen wird 
nachstehender Vertrag geschlossen: 
1. 
Die Landgemeinde Wahlershausen wird zu einem durch Gesetz zu 
bestimmenden Termine der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Cassel einverleibt. 
82. 
Mit dem Zeitpunkte der Vereinigung treten alle für den Bezirk der 
Residenzstadt Cassel geltenden Ortsstatute, Regulative, Ordnungen, Gemeinde- 
beschlüsse und sonstigen öffentlich -rechtlichen Satzungen einschließlich der Steuer- 
ordnungen und Polizei-Verordnungen in dem einverleibten Bezirk in Kraft unter 
gleichzeitigem Wegfalle der dort bisher gültigen Ortsstatute, Regulative, Polizei- 
Verordnungen usw., sofern dieser Vertrag nichts anderes bestimmt. 
Insbesondere wird auch die anerkanntermaßen in Cassel bestehende Ver- 
pflichtung der Anlieger zur erstmaligen Verlegung der Trottoirrandsteine auf 
den bisherigen Gemeindebezirk Wahlershausen ausgedehnt. 
Das Casseler Ortsstatut, betreffend die Kanalbaukostenbeiträge, vom 
22. Februar 1902 erhält mit folgenden Beschränkungen für den eingemeindeten 
Sesetz= Samml. 1906. (Nr. 10692.) 18 
  
 
	        
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