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Die Stadt Aachen verpflichtet sich, die Kanalisation der zu 1, 2, 3 und 4
genannten Straßen sowie des Freunderwegs sofort in Angriff zu nehmen und
die erforderlichen Arbeiten so zu beschleunigen, daß längstens binnen Jahresfrist
für die Stolbergerstraße, den Reichsweg, die obenbezeichnete Strecke des Freunder-
wegs und für die Triererstraße bis zur Wasserscheide ungefähr 100 Meter süd-
östlich der Stumpengasse genügende Einrichtungen zur Aufnahme und unschäd-
lichen Beseitigung der Abwässer fertiggestellt sind.
Die Verpflichtung zum Ausbau und zur Kanalisation der Triererstraße
und der Stolbergerstraße erwächst der Stadt Aachen jedoch nur insoweit, als
bezüglich der zu beantragenden Ubernahme dieser Straßen mit der Provinzial-
verwaltung eine Vereinbarung zustande kommt. Auch beginnt die Erfüllungs-
frist für die Verpflichtung in bezug auf diese Straßen erst mit dem Abschlusse
dieser Vereinbarung.
Die Verpflichtung zum Ausbaue der unter 5, 6 und 7 genannten Straßen
tritt für die Stadt Aachen erst ein, wenn die Anlieger sich verpflichtet haben,
die Hälfte der Straßenbaukosten zu zahlen und diese Kosten sichergestellt haben.
88.
Die Stadt Aachen wird, sobald irgend eine Anderung des jetzigen Ver—
trags mit der Kleinbahnverwaltung eintritt, welche die Anlage neuer Linien im
Stadtkreise zur Folge hat, vor allen anderen Linien auf den Bau einer Klein—
bahn von der Triererstraße an der Forster Kirche vorbei über Neuhaus nach
Hitfeld hinwirken. Der Bau dieser Linie soll, wenn die Ausführung während
der Vertragsdauer nicht zustande kommt, spätestens zu dem Zeitpunkte des UÜber—
ganges der Kleinbahn an die Stadt Aachen in wohlwollende Erwägung gezogen
werden.
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Die Zahl der Stadtverordneten in Aachen wird bis zum 1. Januar 1920
um drei vermehrt.
Diese drei Stadtverordneten mussen im bisherigen Gemeindebezirke Forst
entweder Wohnsitz haben, oder mit einem Wohnhaus angesessen sein. Für das
erste Mal werden diese Stadtverordneten vom Gemeinderat in Forst aus seiner
Mitte gewählt. Diese Wahl hat Gültigkeit bis zum Ablaufe der Wahlzeit der-
jenigen Stadtverordneten in Aachen, für die die nächsten allgemeinen Ergänzungs-
wahlen stattfinden. Bei diesen Ergänzungswahlen werden die vom Gemeinderate
in Forst gewählten Stadtverordneten durch Neuwahl je eines von jeder Abteilung
ersett. Demnächst scheidet alle zwei Jahre einer von ihnen aus. Das erste
Mal derjenige der III. Abteilung, das zweite Mal derjenige der I. Abteilung und
das dritte Mal derjenige der II. Abteilung. Die Wahlen finden nach Maßgabe
der Vorschriften der Städteordnung dergestalt statt, daß die wahlberechtigten
Bürger der Altstadt Aachen und die der bisherigen Gemeinde Forst mit Aus-
nahme des Bezirkes Aachen-Burtscheid einen gemeinsamen Wahlkreis bilden.