Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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Die Stadt Aachen verpflichtet sich, die Kanalisation der zu 1, 2, 3 und 4 
genannten Straßen sowie des Freunderwegs sofort in Angriff zu nehmen und 
die erforderlichen Arbeiten so zu beschleunigen, daß längstens binnen Jahresfrist 
für die Stolbergerstraße, den Reichsweg, die obenbezeichnete Strecke des Freunder- 
wegs und für die Triererstraße bis zur Wasserscheide ungefähr 100 Meter süd- 
östlich der Stumpengasse genügende Einrichtungen zur Aufnahme und unschäd- 
lichen Beseitigung der Abwässer fertiggestellt sind. 
Die Verpflichtung zum Ausbau und zur Kanalisation der Triererstraße 
und der Stolbergerstraße erwächst der Stadt Aachen jedoch nur insoweit, als 
bezüglich der zu beantragenden Ubernahme dieser Straßen mit der Provinzial- 
verwaltung eine Vereinbarung zustande kommt. Auch beginnt die Erfüllungs- 
frist für die Verpflichtung in bezug auf diese Straßen erst mit dem Abschlusse 
dieser Vereinbarung. 
Die Verpflichtung zum Ausbaue der unter 5, 6 und 7 genannten Straßen 
tritt für die Stadt Aachen erst ein, wenn die Anlieger sich verpflichtet haben, 
die Hälfte der Straßenbaukosten zu zahlen und diese Kosten sichergestellt haben. 
88. 
Die Stadt Aachen wird, sobald irgend eine Anderung des jetzigen Ver— 
trags mit der Kleinbahnverwaltung eintritt, welche die Anlage neuer Linien im 
Stadtkreise zur Folge hat, vor allen anderen Linien auf den Bau einer Klein— 
bahn von der Triererstraße an der Forster Kirche vorbei über Neuhaus nach 
Hitfeld hinwirken. Der Bau dieser Linie soll, wenn die Ausführung während 
der Vertragsdauer nicht zustande kommt, spätestens zu dem Zeitpunkte des UÜber— 
ganges der Kleinbahn an die Stadt Aachen in wohlwollende Erwägung gezogen 
werden. 
* 
Die Zahl der Stadtverordneten in Aachen wird bis zum 1. Januar 1920 
um drei vermehrt. 
Diese drei Stadtverordneten mussen im bisherigen Gemeindebezirke Forst 
entweder Wohnsitz haben, oder mit einem Wohnhaus angesessen sein. Für das 
erste Mal werden diese Stadtverordneten vom Gemeinderat in Forst aus seiner 
Mitte gewählt. Diese Wahl hat Gültigkeit bis zum Ablaufe der Wahlzeit der- 
jenigen Stadtverordneten in Aachen, für die die nächsten allgemeinen Ergänzungs- 
wahlen stattfinden. Bei diesen Ergänzungswahlen werden die vom Gemeinderate 
in Forst gewählten Stadtverordneten durch Neuwahl je eines von jeder Abteilung 
ersett. Demnächst scheidet alle zwei Jahre einer von ihnen aus. Das erste 
Mal derjenige der III. Abteilung, das zweite Mal derjenige der I. Abteilung und 
das dritte Mal derjenige der II. Abteilung. Die Wahlen finden nach Maßgabe 
der Vorschriften der Städteordnung dergestalt statt, daß die wahlberechtigten 
Bürger der Altstadt Aachen und die der bisherigen Gemeinde Forst mit Aus- 
nahme des Bezirkes Aachen-Burtscheid einen gemeinsamen Wahlkreis bilden. 
 
	        
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