Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

112 — 
Anlage II. 
Nachtrag 
zu 
dem Vertrage zwischen der Stadtgemeinde Aachen und der Landgemeinde 
Forst vom 21. Juni 1905) betreffend Vereinigung der Landgemeinde 
Forst mit der Stadt Aachen. 
  
Zwischen der Stadtgemeinde Aachen, vertreten durch den Oberbürgermeister 
Philipp Veltmann, dieser handelnd auf Grund des Beschlusses der Stadtverord— 
netenversammlung zu Aachen vom 15. Dezember 1905 Nr. 552 einerseits und 
der Landgemeinde Forst, vertreten durch den Bürgermeister und Gemeindevorsteher 
Josef Bott, dieser handelnd auf Grund des Beschlusses des Gemeinderats zu 
Forst vom 20. Dezember 1905 Nr. 1 andererseits ist heute nachstehender Vertrag 
abgeschlossen worden: 
Der Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Aachen und der Landgemeinde 
Forst vom 21. Juni 1905, betreffend die Vereinigung der Landgemeinde Forst 
mit der Stadt Aachen, wird wie folgt ergänzt: 
„Insofern durch die Eingemeindung eine Unterbrechung der Frist 
zum Erwerbe des Unterstützungswohnsitzes für die Einwohner der 
Stadtgemeinde Aachen oder der Landgemeinde Forst eintritt, übernimmt 
die erweiterte Stadtgemeinde die Verpflichtung, von den lediglich aus 
der Unterbrechung der Frist ihr erwachsenden Rechten (Ansprüchen oder 
Einwendungen) anderen Armenverbänden gegenüber keinen Gebrauch 
zu machen.“ 
Aachen und Forst, den 21. Dezember 1905. 
Der Oberbürgermeister Der Bürgermeister 
von Aachen. und Gemeindevorsteher von Forst. 
Veltmann. Bott. 
 
	        
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