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(Nr. 10696.) Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1906, betreffend die Errichtung einer tech-
nischen Hilfsarbeiterstelle in dem Ministerium des Innern für das Beamten-
baugenossenschaftswesen.
Auf Ihren Bericht vom 30. März d. J. bestimme Ich: Im Ministerium des
Innern wird ein technischer Hilfsarbeiter für das Beamtenbaugenossenschaftswesen
angestellt. Der Hilfsarbeiter, der den Titel „Regierungsrat“ mit dem Range in
der vierten Klasse der Provinzialbeamten führt, wird von Mir auf Vorschlag des
Ministers des Innern ernannt.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 3. April 1906.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg.
An den Minister des Innern.
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(Jr. 10697.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Diez, Hachenburg, Herborn, Nastätten
und Usingen. Vom 31. März 1906.
Auf Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember
1899 (Gesetz-Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur An-
meldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene
Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Diez gehörige Gemeinde Kramberg,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Hachenburg gehörige Gemeinde
Wahlrod,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Herborn gehörige Gemeinde Fleisbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Nahstätten gehörige Gemeinde Bogel,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Usingen gehörige Gemeinde Obernhain,
am 1. Mai 1906 beginnen soll.
Berlin, den 31. März 1906.
Der Justizminister.
Beseler.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Vestellungen auf einzelne Stücke der Gesetz Sammlung sind an das Königl. Gesetsammlungsamt in Verlin W. 9 zu richten.