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X.
Zu Artikel 8.
Die hohen vertragschließenden Regierungen nehmen in erster Linie eine
Verlängerung des Vertrags, gegebenenfalls auf einer nach den gemachten Er-
fahrungen modifizierten Grundlage in Aussicht.
Die mit dem vereinbarten Entwurf übereinstimmend befundenen zwei Aus-
fertigungen des Vertrags sind hierauf von den beiderseitigen Kommissaren unter-
zeichnet und untersiegelt worden, und es haben die Königlich Preußischen Kommissare
und der Großherzoglich Oldenburgische Kommissar je eine Ausfertigung des
Vertrags und des Schlußprotokolls entgegengenommen.
So geschehen zu Berlin, den 9. Dezember 1905.
Georg Strutz. Johann Meyer.
Paul Eckardt.
(Nr. 10706.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zwischen Preußen und Reuß
jüngerer Linie am 30. Mai 1905, zwischen Preußen und den an der
Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten (nämlich Hessen,
Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-
Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-- Sondershausen, Schwarzburg-Rudol-
stadt, Reuß älterer Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe) am 17. Juni 1905
und zwischen Preußen und Oldenburg am 9. Dezember 1905 zur Regelung
der Lotterieverhältnisse abgeschlossenen Staatsverträge und der dazu gehörigen
Schlußprotokolle sowie die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu den
Verträgen vom 30. Mai und 9. Dezember 1905 und die Hinterlegung der
Ratifikationsurkunden zum Vertrage vom 17. Juni 1905. Vom 21. April 1906.
D. vorstehend abgedruckten, zwischen Preußen und Reuß jüngerer Linie am
30. Mai 1905, zwischen Preußen und den an der Hessisch-Thüringischen Staats-
lotterie beteiligten Staaten (nämlich Hessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-
Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha) Anhalt, Schwarzburg-
Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Schaumburg-Lippe
und Lippe) am 17. Juni 1905 und zwischen Preußen und Oldenburg am
9. Dezember 1905 zur Regelung der Lotterieverhältnisse abgeschlossenen Staats-
verträge sind nebst den dazu gehörigen Schlußprotokollen ratifiziert worden. Die
Ratifikationsurkunden zu den Verträgen vom 30. Mai und 9. Dezember 1905
Gesetz= Samml. 1906. (Nr. 10706.) 29