Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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X. 
Zu Artikel 8. 
Die hohen vertragschließenden Regierungen nehmen in erster Linie eine 
Verlängerung des Vertrags, gegebenenfalls auf einer nach den gemachten Er- 
fahrungen modifizierten Grundlage in Aussicht. 
Die mit dem vereinbarten Entwurf übereinstimmend befundenen zwei Aus- 
fertigungen des Vertrags sind hierauf von den beiderseitigen Kommissaren unter- 
zeichnet und untersiegelt worden, und es haben die Königlich Preußischen Kommissare 
und der Großherzoglich Oldenburgische Kommissar je eine Ausfertigung des 
Vertrags und des Schlußprotokolls entgegengenommen. 
So geschehen zu Berlin, den 9. Dezember 1905. 
Georg Strutz. Johann Meyer. 
Paul Eckardt. 
  
(Nr. 10706.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zwischen Preußen und Reuß 
jüngerer Linie am 30. Mai 1905, zwischen Preußen und den an der 
Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten (nämlich Hessen, 
Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen- 
Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-- Sondershausen, Schwarzburg-Rudol- 
stadt, Reuß älterer Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe) am 17. Juni 1905 
und zwischen Preußen und Oldenburg am 9. Dezember 1905 zur Regelung 
der Lotterieverhältnisse abgeschlossenen Staatsverträge und der dazu gehörigen 
Schlußprotokolle sowie die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu den 
Verträgen vom 30. Mai und 9. Dezember 1905 und die Hinterlegung der 
Ratifikationsurkunden zum Vertrage vom 17. Juni 1905. Vom 21. April 1906. 
D. vorstehend abgedruckten, zwischen Preußen und Reuß jüngerer Linie am 
30. Mai 1905, zwischen Preußen und den an der Hessisch-Thüringischen Staats- 
lotterie beteiligten Staaten (nämlich Hessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen- 
Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha) Anhalt, Schwarzburg- 
Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Schaumburg-Lippe 
und Lippe) am 17. Juni 1905 und zwischen Preußen und Oldenburg am 
9. Dezember 1905 zur Regelung der Lotterieverhältnisse abgeschlossenen Staats- 
verträge sind nebst den dazu gehörigen Schlußprotokollen ratifiziert worden. Die 
Ratifikationsurkunden zu den Verträgen vom 30. Mai und 9. Dezember 1905 
Gesetz= Samml. 1906. (Nr. 10706.) 29
	        
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