Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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(Nr. 10716.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 12. Mai 1906 zu dem zwischen 
der Königlich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Re- 
gierung abgeschlossenen Staatsvertrage vom 15. Juli 1905 wegen Abänderung 
des am 1843 zwischen Preußen und Sachsen-Altenburg über 
die kirchlichen und Schulverhältnisse des altenburgischen Dorfes Hainchen 
abgeschlossenen Rezesses. Vom 23. Mai 1906. 
Ministerialerklärung. 
Der von dem Oberkonsistorialrat Ernst Günther Rudolf von Bamberg in 
Magdeburg als Königlich Preußischem und von dem Geheimen Regierungsrate 
Gustav Ernst Geier in Altenburg als Herzoglich Sachsen-Altenburgischem Kom- 
missar in Zeitz am 15. Juli 1905 unterzeichnete Staatsvertrag wegen Abänderung 
des am o= 1843 zwischen der Königlich Preußischen Regierung zu Merse- 
burg und dem Herzoglich Sächsischen Konsistorium zu Altenburg mit Genehmigung 
des Königlich Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin 
und Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg über die kirchlichen und 
Schulverhältnisse des altenburgischen Dorfes Hainchen abgeschlossenen Rezesses 
wird hiermit nach erteilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert, und es wird 
dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert. 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei- 
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 12. Mai 1906. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Vertretung: 
(L. S.) von Tschirschky. 
  
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung 
des Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Ministeriums vom 5. Februar 1906 aus- 
gewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 23. Mai 1906. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
von Frantzius. 
  
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