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3. der Allerhöchste Erlaß vom 11. April 1906, betreffend die Anwendung
der dem Chausseegeldtaxife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die von dem Kreise Calbe
erbauten Chausseen 1. von Biere nach Bahnhof Eggersdorf, 2. von
Groß-Salze nach Frohse, 3. von Felgeleben nach Groß-Salze, 4. von
Micheln bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Trebbichau, durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Magdeburg Nr. 19 S. 253,
ausgegeben am 12. Mai 1906;
4. der Allerhöchste Erlaß vom 17. April 1906, betreffend die Verleihung
des Rechtes zur Chausseegelderhebung usw. an den Kreis Gr. Strehlitz
für den im Kreise belegenen Teil der Chaussee von Malapane nach
Peiskretscham, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln
Nr. 21 S. 179, ausgegeben am 25. Mai 1906;
5. der Allerhöchste Erlaß vom 17. April 1906, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Kreuznach zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des für die Anlage einer Straße von Hennweiler
bis Hahnenbach in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Coblenz Nr. 21 S. 146, ausgegeben
am 25. Mai 1906
6. der Allerhöchste Erlaß vom 23. April 1906, durch welchen der Stadt-
gemeinde Allenstein das Recht verliehen worden ist, das zur Ausführung
des im Alleflusse geplanten Stauwerkes und einer elektrischen Zentralstation
erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder,
soweit dies ausreichend ist, dauernden Beschränkungen zu unterwerfen,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Allenstein Nr. 20 S. 201,
ausgegeben am 16. Mai 1906;
7. der Allerhöchste Erlaß vom 30. April 1906, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Cöln zur Entziehung und
zur dauernden Beschränkung des zum Betrieb einer Kleinbahn von Cöln
nach Frechen in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöln Nr. 22 S. 163, ausgegeben
am 30. Mai 1906;
8. der Allerhöchste Erlaß vom 30. April 1906, betreffend die Verlängerung
der Baufrist für die Freien Grunder Eisenbahn, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Coblenz Nr. 21 S. 146, ausgegeben am
25. Mai 1906.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Gesetz- Sammlung sind an das Königl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W. 9 zu richten.