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J. II. III. IV. V. VI.
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E Ansprũche und die zu Die Prüfung und Beschwerden gegen Die
- . Feststellung der , Anerkenntnisse
S Bundesstaat. deren Begründung beizu-s- die Feststellungs=*5
. .·. Ansprüche erfolgt werden ausgestellt
— bringenden Beweisstücke durch verfügungen wird durch
6P haben entgegenzunehmen entschieden durch
den Städten, die Amtmänner
auf dem platten
1½# Rheinprovinz
die bänluerge ister.
ohen,ollernen
Lu die Ortsehö
Ime ogthum Lauenburg
die Landvögte.
2. Bayern. Die Distrikts-Verwal= Die Kreisregierungen Das Königliche Staats. Die Kreisregierungen
tungsbehörden (Bezirks-bezw. bei denselben zu bil= ministerium des Innern bezw. bei denselben zu bilämter
und unmittelbare dende besondere Kommis= und das Königliche Kriegs-dende besondere Kommis-Magistra
sionen. ministerium. sionen
3. Sachsen Die eirinn Die Kreishauptmann= Das Königliche Kriegse Die Kreishauptleute.
(Königreich). schaften, in den Städten schaften unter Hinzutritt ministerium.
Dresden, Leipzig und besonderer Kommissare.
Chemnitz besondere Kommissare.
4. Württemberg. Die Oberämter und die Die Kreisregierungen,.Da Königliche Mi.Die Kreisregierungen.
Stadtdirektion Stuttgart. nisterium des Innern.
5. Baden. Die Bezirksämter. Eine besondere Kom-iDas Großherzogliche Eine besondere Kommission
des Großherzog= Ministerium des Innern. mission des Großherzoglichen
Ministeriums des lichen Ministeriums des.
Innern. unern.
6. Hessen. Die Kreisämter. Die Großherzoglichen# Das Großherzogliche Die Großherzoglichen
Provinzialdirektionen. Ministerium des Innern Provinzialdirektionen.
und der Justiz.
7. Mecklenburg- Die Kommissare der Das Großherzoglichs Das Grohherzogliche Das Großherzliche Mi-Schwerin.
12 Aushebungsbezirke. Ministerium des Iaerne Staatsministerium. nisterium des Innern.
8. Die Bezirksdirektoren. Die Bezirksdirektoren Das Großherzogliche Das Großherzogliche
u
Sachsen (Großherzogthum).
.Mecklenburg-Strelitz. sa
Oldenburg.
Die
riate.
Im Herzogthum Oldenur
die Aemter und die
Nalistrate der Städte
ss
im Firsteithumggbea:
egierung, bezw.
für. die Stadtgemeinde
Kreiskommis-
Die Grohherzogliche
Landesregierung.
Das Großherzogliche
Staatsministerium, Departement
der Justiz; in
den Fürstenthümern Lübeck
und Birkenfeld die
Regierungen zu Eutin und
Birkenfeld.
Staatsministerium, Departement
des Innern.
Das Großherzogliche
Staatsministerium.
Das Grohherzogliche
Staatsministerium.
Staatsministerium, Departement
des Innern.
Die Großherzogliche
Landesregierung.
Das Grohherzogliche
Staatsministerium, Departement
der Justiz,
bezw. die Regierungen zu
Emin und Birkenfeld.