Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

14  Nas  bentsche  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Jan.  23.  —  24.)

teiligten  hervorgegangenen  freien  Vereinigungen,  Genossenschaften,  Unterstützungsvereine
  u.  s.  w.;

9.  die  Erhaltung  der  Gewerbefreiheit  und  der  Freizügigkeit;

10.  die  Herstellung  wirksamer  Garantien  für  die  völlig  freie  unbeeinflußte
  Ausübung  des  Wahlrechtes  und  die  Gewährung  von  Diäten  an
die  Volksvertreter;

11.  die  Verbesserung  der  Strafprozeßordnung,  insbesondere  verstärkte
Bürgschaften  für  die  gleichmäßige  unparteiische  Handhabung  der  Strafverfolgung,
  die  Gewährung  von  Entschädigungen  an  die  durch  die  Strafverfolgung
  zu  Unrecht  Geschädigten,  die  Verschärfung  der  Verantwortlichkeit  der
Beamten,  namentlich  die  Sicherung  des  Ersatzes  für  die  durch  gesetzwidrige
Ausübung  der  Amtsgewalt  herbeigeführten  Nachteile;

12.  zur  wirksamen  Geltendmachung  des  gesetzlich  zuständigen  Einflusses
  des  Reichstages  auf  die  Reichsregierung:  die  Durchführung  der  Verantwortlichkeit
  des  obersten  Reichsbeamten.

Wenn  der  Reichstag  bei  Verfolgung  dieser  Ziele  von  der  deutschen
Nation  getragen  wird,  so  werden  auch  die  verbündeten  Regierungen  auf  die
Dauer  dem  Verlangen  nach  diesen  Reformen  nicht  widerstehen  können.

In  dem  vollen  Bewußtsein,  daß  wir  in  Treue  zu  Kaiser  und  Reich
das  Beste  des  deutschen  Volkes  erstreben,  treten  wir  vor  die  Wähler  und
fordern  sie  auf,  mit  Eifer  und  mit  freudiger  Zuversicht  für  freifinnige
Wahlen  einzutreten  und  sich  uns  thätig  anzuschließen,  auf  daß  aus  dieser
Wahl  eine  Vertretung  hervorgehe,  die  das  Deutsche  Reich  nicht  nur  nach
außen  macht=  und  glanzvoll  hinstellt,  sondern  auch  in  würdiger  Weise
dem  deutschen  Volke  seinen  Platz  unter  den  der  Freiheit  teilhaftigen  Völkern
  sichert."

Das  Zentrum  legt  den  Hauptnachdruck  auf  die  kirchlichen  und
wirtschaftlichen  Forderungen  der  Partei.  Noch  immer  entbehre  die  Kirche
der  vollen  Freiheit  der  Bewegung,  während  doch  in  ihrer  und  ihrer  Organe
unbehinderten  Thätigkeit  und  der  dadarch  zu  erhoffenden  Kräftigung  des
christlichen  Geistes  das  wirksamste  Mittel  zur  Bekämpfung  der  gemeingefährlichen
  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  zu  erkennen  sei.  Die  Fraktion
fordert  „unter  steter  Wahrung  des  verfassungsmäßigen  föderativen  Grundcharakters
  des  Deutschen  Reichs"  die  Verbesserung  der  Lage  der  arbeitenden
Bevölkerung,  insbesondere  durch  die  bekannten  im  Reichstage  wiederholt  angenommenen
  Schutzgesetze,  und  erklärt  sich  bereit,  auch  ferner  an  Maßregeln
zum  Ausgleich  der  Interessen  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  und  zur
Hebung  des  Handwerkerstandes  teilzunehmen,  während  vor  ungebührlicher
Ausnützung  der  Vorteile  der  neuen  Wirtschaftspolitik  gewarnt,  die  größte
Sparsamkeit  empfohlen  und  Festhalten  an  den  für  die  bürgerliche  Freiheit
bestehenden  Garantien,  versprochen  wird.  Wie  bisher  mögen  die  Wähler
gleich  der  Fraktion  furchtlos  dem  alten  ruhmreichen  Panier  treu  bleiben:
„Mit  Gott  für  Wahrheit,  Freiheit  und  Recht!"“

Ueber  die  Sozialdemokraten  vgl.  Jahrg.  1889  7.  Dezember.

23.  Januar.  (Reichstag.)  Bei  der  zweiten  Beratung  des
Sozialistengesetzes  bringt  die  konservative  Partei  einen  Antrag
auf  Wiederherstellung  der  Regierungsvorlage,  insbesondere  des  Ausweisungsparagraphen
  ein.  Trotz  der  Befürwortung  des  Ministers
Herrfurth  wird  derselbe  abgelehnt  und  das  Gesetz  gemäß  den  Kommissionsbeschlüssen
  angenommen.

24.  Januar.  (Reichstag.)  Der  Reichshaushaltsetat